BRIEFING VON AMNESTY INTERNATIONAL | Originaltext (englisch): hier.
17. Oktober 2022
AMNESTY INTERNATIONAL
EMPFEHLUNGEN AN DIE PARTEIEN DER UNFCCC
FÜR MENSCHENRECHTSKONFORME KLIMAMAẞNAHMEN IM JAHR 2022
Die Klimakrise ist eine Menschenrechtskrise.1 Das Zeitfenster, um den Anstieg der globalen Durchschnittstemperaturen auf 1,5°C zu begrenzen, schließt sich rasch.2 Auf der COP26 im Jahr 2021 haben es die Staaten wieder einmal versäumt, mit der Dringlichkeit und dem Ehrgeiz zu handeln, die ihre Menschenrechtsverpflichtungen erfordern. Allerdings haben sie auch einige wichtige Zusagen gemacht, die nun in vollem Umfang erfüllt werden müssen.3 Der jüngste Preisanstieg für fossile Brennstoffe sollte nicht von ihrer Umsetzung ablenken, sondern einen gerechten und menschenrechtskonformen Übergang zu erneuerbaren Energien sowie andere Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz der Energienutzung und zur Reduzierung der Energienachfrage beschleunigen. Dieses Briefing aktualisiert das frühere Briefing von Amnesty International vom Mai 2022.4
ZENTRALE MENSCHENRECHTSASPEKTE FÜR KLIMAMAẞNAHMEN
- Schützt 1,5! Die Staaten müssen sicherstellen, dass das Arbeitsprogramm zur Steigerung der Klimaschutzambitionen und -umsetzung die globale Erwärmung effektiv auf 1,5°C begrenzt. Alle Regierungen müssen ihre Emissionsziele für 2030 überprüfen und gegebenenfalls aktualisieren, um sicherzustellen, dass sie vollständig mit dem 1,5°C-Imperativ übereinstimmen und ihre jeweilige historische Verantwortung für die Klimakrise und ihre Kapazitäten widerspiegeln.
- Alle Staaten müssen sich zu einem raschen und gerechten Ausstieg aus der Nutzung fossiler Brennstoffe verpflichten, anstatt sich auf Kohlenstoffmärkte und Mechanismen zur Beseitigung von Kohlenstoff zu verlassen, die in Wirklichkeit sinnvolle Klimaschutzmaßnahmen verzögern und sich auch negativ auf die Menschenrechte auswirken können.
- Die reichen Staaten müssen einen klaren Plan vorlegen, wie sie ihre Beiträge zur Klimafinanzierung erhöhen und gemeinsam das Ziel erreichen können, jährlich mindestens 100 Mrd. USD aufzubringen, einschließlich der Deckung früherer Defizite, die in erster Linie durch Zuschüsse und nicht durch Darlehen finanziert werden.
- Die Parteien müssen sicherstellen, dass der Glasgow-Dialog dazu führt, dass die reichen Länder zügig neue und zusätzliche Finanzmittel bereitstellen, um Menschen zu unterstützen und zu helfen, deren Menschenrechte durch die von der Klimakrise verursachten Verluste und Schäden beeinträchtigt wurden.
- Einigung auf einen konkreten und menschenrechtskonformen Arbeitsplan für das Glasgow-Arbeitsprogramm zur Förderung des Klimabündnisses. Die reichen Staaten sollten sich auch zu einer angemessenen Unterstützung der Entwicklungsländer verpflichten, um deren Umsetzung zu erleichtern.
- Schutz des zivilgesellschaftlichen Raums auf der COP27 für ägyptische und nicht-ägyptische NGOs und indigene Völker. Alle Staaten müssen im Vorfeld der Konferenz auf deutliche Verbesserungen der Menschenrechtssituation in Ägypten drängen, um sicherzustellen, dass die Menschenrechtskrise im Land im Zuge der COP27 nicht vergessen wird.
VERANKERUNG DER ENTSCHEIDUNGEN IN DEN MENSCHENRECHTSVORSCHRIFTEN UND -STANDARDS
Obwohl das Pariser Abkommen und einige der folgenden COP-Beschlüsse Verweise auf Menschenrechtsgesetze und -standards enthalten, wird den Menschenrechten in den COP-Diskussionen und -Beschlüssen nach wie vor wenig Aufmerksamkeit geschenkt. So enthielten die COP26-Beschlüsse zu den internationalen Kohlenstoffmärkten nur symbolische Verweise auf die Präambel des Pariser Abkommens, in der anerkannt wird, dass die Regierungen ihre jeweiligen Verpflichtungen in Bezug auf die Menschenrechte achten, fördern und berücksichtigen müssen, wenn sie Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels ergreifen. Darüber hinaus sahen die Beschlüsse keine konkreten Mechanismen vor, um sicherzustellen, dass Klimaschutzprojekte und andere nicht-marktwirtschaftliche Ansätze zur Emissionsreduzierung nicht gegen die Rechte der betroffenen Menschen verstoßen.5 Die Verankerung der im Rahmen der UNFCCC getroffenen Entscheidungen in den Menschenrechtsgesetzen und -normen sollte keine kosmetische Übung sein. Stattdessen müssen die Menschenrechtsverpflichtungen der Staaten die Richtschnur für alle Klimaentscheidungen sein. Menschenrechtsprinzipien und -standards helfen dabei, die Schritte zu präzisieren, die die Staaten unternehmen müssen, um sicherzustellen, dass die Klimamaßnahmen nicht nur wirksam sind, um die Menschen vor den schlimmsten Auswirkungen des Klimawandels zu schützen, sondern auch, dass sie allen Menschen ohne Diskriminierung zugute kommen und zu einer verbesserten Wahrnehmung ihrer Rechte und nicht zu einer Einschränkung führen.
EMPFEHLUNGEN
Im Vorfeld der COP27 fordert Amnesty International alle Vertragsparteien des UNFCCC auf:
- Die Menschen und ihre Menschenrechte, einschließlich der Arbeitnehmer*innenrechte und der Rechte indigener Völker, in den Mittelpunkt aller Verhandlungen und Entscheidungen der COP27 zu stellen. Alle Entscheidungen, einschließlich des Abschlussdokuments, müssen sich auf die einschlägigen Menschenrechtsgesetze, -grundsätze und -standards beziehen und die Förderung, Achtung und die Erfüllung dieser gewährleisten.
- Sicherstellen, dass die in den COP26-Beschlüssen enthaltenen Verweise auf die Menschenrechte in wirksame Maßnahmen zur Achtung, zum Schutz und zur Erfüllung der Menschenrechte im Rahmen von Klimaschutzmaßnahmen umgesetzt werden, insbesondere bei der Umsetzung des Glasgow-Arbeitsprogramms „Action for Climate Empowerment“ und bei anderen Beschlüssen im Zusammenhang mit internationalen Kohlenstoffmärkten und anderen nicht-marktbezogenen Ansätzen zur Emissionsreduzierung (siehe die entsprechenden Abschnitte unten).
- Einbeziehung und umfassende Konsultation von Expert*innen für Menschenrechte, Geschlechterfragen und die Rechte indigener Völker in allen Parteien der UNFCCC-Sitzungen.
- Erleichterung einer sinnvollen Teilnahme an der COP27 und eines uneingeschränkten und gleichberechtigten Zugangs für Vertreter*innen indigener Völker, der Jugend und zivilgesellschaftlicher Organisationen, einschließlich Menschenrechtsgruppen und Gruppen für soziale Gerechtigkeit.
EINDÄMMUNG DES KLIMAWANDELS UND EINE GERECHTE ENERGIEWENDE
Die jüngsten IPCC-Berichte haben deutlich gemacht, dass sich das Zeitfenster für die Begrenzung der globalen Durchschnittstemperaturen auf 1,5°C rasch schließt und dass die Folgen einer Nichterreichung dieses Ziels für den Schutz der Menschenrechte von Menschen auf der ganzen Welt, insbesondere für diejenigen, die bereits an den Rand gedrängt sind, katastrophal sein würden. Die globale Erwärmung so weit wie möglich zu begrenzen und den globalen Temperaturanstieg unter 1,5°C zu halten, hat nach wie vor die oberste Priorität. Doch selbst wenn die Regierungen ihre eigenen aktuellen Emissionsreduktionsziele bis 2030 erreichen würden, käme es zu einer globalen Erwärmung von 2,5°C.6 Trotz des COP26-Beschlusses zum Glasgower Klimapakt, in dem alle Staaten aufgefordert werden, ihre Ziele für 2030 zu erhöhen, haben nur 20 Länder aktualisierte Zusagen für 2022 vorgelegt.7 Darüber hinaus sind die meisten nationalen Maßnahmen, die derzeit umgesetzt werden, unzureichend, um die Zusagen der Länder zu erfüllen.8
Um die Temperaturen unter 1,5°C zu halten, sind ein schneller und menschenrechtskonformer Ausstieg aus der Nutzung fossiler Brennstoffe sowie die Verabschiedung und Umsetzung geeigneter sektoraler Maßnahmen unerlässlich. Vertrauen auf Kohlenstoffmärkte und Kohlenstoffabbau-Mechanismen würde das 1,5°C-Imperativ ernsthaft gefährden, da dies das Risiko mit sich brächte, echte Emissionsreduzierungen zu verzögern, und zu massiven Menschenrechtsverletzungen führen könnte, wie z.B. Auswirkungen auf die Ernährungssicherheit und das Recht auf eine gesunde Umwelt, oder die Enteignung indigener Völker von ihrem angestammten Land und Zwangsräumungen anderer Gemeinschaften.9
Zugleich muss die Energiewende gerecht sein und die Rechte der Arbeitnehmer*innen und der betroffenen Gemeinschaften fördern. Bei der Durchführung von Projekten für erneuerbare Energien müssen die Menschenrechte indigener Völker und lokaler Gemeinschaften uneingeschränkt geachtet werden. Die Batterien, die Elektrofahrzeuge antreiben und die Speicherung erneuerbarer Energien ermöglichen, müssen in einer Weise hergestellt werden, die mit den Menschenrechten und dem Umweltschutz vereinbar ist.10 Da die Nachfrage nach erneuerbaren Energien und Batterien rasant steigt, ist es jetzt an der Zeit, unsere Energiequellen drastisch zu überarbeiten, um sicherzustellen, dass der Schutz der Menschenrechte und der Umwelt Vorrang hat.
EMPFEHLUNGEN
Im Vorfeld der COP27 fordert Amnesty International alle Vertragsparteien des UNFCCC auf:
- Sicherzustellen, dass das auf der COP26 aufgestellte Arbeitsprogramm zur Skalierung von Mitigationsambitionen und -umsetzung11 Entscheidungen und Maßnahmen liefert, die die Emissions- und Umsetzungslücke wirksam schließen, um den Anstieg der globalen Durchschnittstemperaturen unter 1,5°C zu halten.12
Das Mitigationsarbeitsprogramm sollte:- Sicherstellen, dass die Umsetzung des national festgelegten Beitrag (NDC) eines jeden Landes einen gerechten und menschenrechtskonformen Übergang zu einer kohlenstofffreien Wirtschaft für Arbeitnehmer*innen und Gemeinschaften fördert. Insbesondere müssen die Staaten Gesetze und Maßnahmen verabschieden und umsetzen, die einen gerechten Übergang für Arbeitnehmer*innen und den Zugang zu sauberer, zuverlässiger und erschwinglicher Energie gewährleisten, die im Einklang mit den Menschenrechten für alle erzeugt wird, und Energieprojekte und -technologien vermeiden, die gegen die Menschenrechte verstoßen.
- Eine vollständige Umsetzung der COP26-Empfehlung enthalten, in der die Staaten aufgefordert werden, ihre Bemühungen um den „schrittweisen Ausstieg aus der unverminderten Kohleverstromung und die schrittweise Abschaffung ineffizienter Subventionen für fossile Brennstoffe zu beschleunigen und gleichzeitig die Ärmsten und Schwächsten im Einklang mit den nationalen Gegebenheiten gezielt zu unterstützen und die Notwendigkeit einer Unterstützung für einen gerechten Übergang anzuerkennen“.13
- Eine Empfehlung an alle Länder aufnehmen, die Nutzung und Produktion fossiler Brennstoffe sowie alle Subventionen für fossile Brennstoffe rasch auslaufen zu lassen, wobei gleichzeitig die Verpflichtung der reichen Industrieländer anerkannt wird, den Entwicklungsländern eine angemessene Klimafinanzierung zur Verfügung zu stellen, um einen geordneten, gerechten und mit den Menschenrechten vereinbaren Ausstieg aus der bestehenden Kohle-, Öl- und Gasproduktion in allen Ländern zu erreichen.
- Eine Empfehlung an alle Länder enthalten, alle neuen Öl-, Gas- und Kohleexplorationen und -erschließungen einzustellen, wobei die wohlhabenden Länder zuerst und am schnellsten handeln sollten.
- Ziel ist es, die Umsetzung der sektoralen Dekarbonisierungsverpflichtungen der Staaten zu verbessern, einschließlich der sektoralen Verpflichtungen im Rahmen des Glasgow-Klimapakts und der multilateralen Initiativen der Staaten für eine gerechte sektorale Dekarbonisierung.14
- Ihre Emissionsreduktionsziele für 2030 zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie vollständig mit dem 1,5°C-Imperativ übereinstimmen.
- Staaten, die seit der ersten Verpflichtungsrunde noch keine neuen oder aktualisierten nationalen Beiträge (NDCs) mitgeteilt haben, sollten dies so bald wie möglich im Vorfeld der COP27 tun, wie im Beschluss zum Klimapakt von Glasgow gefordert.15
- Alle anderen Vertragsstaaten müssen die 2030-Ziele in ihren NDCs bei Bedarf überarbeiten und erhöhen, um ihren höchstmöglichen Ehrgeiz widerzuspiegeln und sich dem 1,5°C-Imperativ bis Ende 2022 anzunähern, wie im Glasgow-Klimapakt-Beschluss gefordert.16
- Die reichen Industriestaaten17 müssen ihre Wirtschaft schneller als andere dekarbonisieren, unter anderem durch die Verabschiedung ehrgeiziger Emissionsminderungsziele, die ihrer historischen Verantwortung für die Klimakrise und ihrer höheren Ressourcenausstattung Rechnung tragen und es ihnen ermöglichen würden, die Treibhausgasemissionen deutlich vor 2030 um 50 % zu senken und bis 2030 oder so bald wie möglich danach Null-Kohlenstoff-Emissionen zu erreichen.
- Entwicklungsländer mit größeren Kapazitäten18 müssen sich Emissionsreduktionsziele setzen, die sie in die Lage versetzen, die Treibhausgasemissionen bis 2030 oder so bald wie möglich danach um
mindestens 45 % gegenüber 2010 zu senken und bis 2050 auf Null zu bringen, da der IPCC erklärt hat, dass diese Emissionsreduktionsziele auf globaler Ebene erforderlich sind, um die globale Erwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen. - Andere Entwicklungsländer sollten sich bemühen, ihre Emissionen so schnell wie möglich auf ein Niveau zu senken, das mit dem 1,5°C-Ziel vereinbar ist, und zwar im Einklang mit ihren jeweiligen Kapazitäten und der gesamten verfügbaren internationalen finanziellen und technischen Unterstützung für Klimaschutzmaßnahmen.
- Alle Länder müssen dringend ihre aktualisierten Verpflichtungen umsetzen, die Emissionen in allen Sektoren reduzieren und die derzeitige Lücke zwischen den nationalen Gesetzen und den gemachten Zusagen schließen. 19
- Rascher Ausstieg aus der Produktion und Nutzung aller fossilen Brennstoffe – Kohle, Öl und Gas – in einer Weise, die einen gerechten und menschenrechtskonformen Übergang für Arbeitnehmer*innen und Gemeinschaften ermöglicht, unter voller Beteiligung der am stärksten betroffenen Gruppen. Im Besonderen:
- Verabschiedung und Umsetzung neuer innerstaatlicher Ziele im Zusammenhang mit dem schrittweisen Abbau und der Beendigung der Ausweitung fossiler Brennstoffe und damit zusammenhängender internationaler Verpflichtungen, wie z. B. der Beitritt zur Beyond Oil and Gas Alliance und zur Powering Past Coal Alliance, sofern sie nicht bereits Mitglied sind, sowie die Unterstützung der Forderung nach Verabschiedung und Umsetzung eines Vertrags über die Nichtverbreitung fossiler Brennstoffe.
- Verabschiedung einer Empfehlung auf der COP27, in der alle Länder aufgefordert werden, alle Unternehmen, einschließlich derjenigen, die eine Rolle bei der Energiewende spielen, wie z. B. Bergbau- und Verarbeitungsbetriebe, gesetzlich zu verpflichten, die Menschenrechte und die Umwelt zu achten und eine menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltsprüfung ihrer Tätigkeiten, Dienstleistungen und Produkte sowie ihrer Geschäftsbeziehungen entlang ihrer Wertschöpfungsketten vorzunehmen.
- Verabschiedung einer Empfehlung auf der COP27, in der alle Länder aufgefordert werden, einen gerechten Übergang für Arbeitnehmer*innen und Gemeinschaften zu gewährleisten, insbesondere durch die vorrangige Schaffung von Möglichkeiten für menschenwürdige Arbeit in den betroffenen Gebieten und Gemeinschaften durch geeignete Investitionen, Umschulung, Ausbildung und sonstige Unterstützung für Arbeitssuchende als auch durch die Sicherstellung, dass die Sozialschutzmaßnahmen sowohl hinsichtlich der Reichweite als auch der Höhe der Unterstützung ausreichend sind, um die negativen Auswirkungen auf die lokalen Gemeinschaften abzumildern.
KLIMAFINANZIERUNG
Die Klimafinanzierung umfasst derzeit Mittel für die Abschwächung (d.h. die Verringerung des Klimawandels) und die Anpassung. Die Bereitstellung angemessener Finanzmittel für einkommensschwächere Länder ist nicht nur eine humanitäre Frage, sondern auch eine Menschenrechtsverpflichtung als Teil der Pflichten von Staaten, anderen internationale Unterstützung und Zusammenarbeit zu gewähren, damit diese ihren eigenen Rechtsverpflichtungen nachkommen können. Die Bereitstellung angemessener Klimafinanzierung für einkommensschwächere Länder ist auch von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass die globalen Durchschnittstemperaturen unter 1,5°C gehalten werden, da ärmere Länder ausreichende Mittel benötigen, um einen gerechten und mit den Menschenrechten vereinbaren Übergang zu einer kohlenstofffreien Wirtschaft und widerstandsfähigen Gesellschaft so schnell wie möglich zu vollziehen. Die reichen Länder haben ihre auf der COP15 eingegangene und auf der COP21 wiederholte Verpflichtung, den Entwicklungsländern von 2020 bis 2025 jährlich 100 Mrd. USD für die Klimafinanzierung zur Verfügung zu stellen, bisher nicht erfüllt – ein Betrag, der in jedem Fall weit unter dem tatsächlichen Bedarf liegt. 20
EMPFEHLUNGEN
Im Vorfeld der COP27 fordert Amnesty International alle Vertragsparteien der UNFCCC dazu auf:
- Bekräftigen Sie die Notwendigkeit, angemessene, aufgestockte Finanzmittel bereitzustellen, die zusätzlich zu den bereits eingegangenen Verpflichtungen zur Verfügung gestellt werden, dem Umfang des Bedarfs entsprechen und den Ländern und Gemeinschaften Priorität einräumen, die sie am dringendsten benötigen.
- Einigung auf klare und menschenrechtskonforme Grundsätze21 , um bis 2024 ein neues höheres jährliches quantifiziertes Ziel für die internationale Klimafinanzierung ab 2025 festzulegen.22 Auf der COP27 sollten die Staaten außerdem einen Beschluss fassen, der klarstellt, dass das neue Ziel nicht nur Minderungs- und Anpassungsmaßnahmen, sondern auch Verluste und Schäden abdeckt.
Amnesty International ruft die wohlhabenderen Staaten außerdem dazu auf:
- Einen klaren Plan vorzulegen, um das auf der COP26 gesetzte Ziel zu erreichen und zu übertreffen, die Anpassungsfinanzierung bis 2025 gegenüber 2019 mindestens zu verdoppeln,23 wobei zu berücksichtigen ist, dass eine Verdopplung der Anpassungsfinanzierung von 2019 immer noch nicht ausreichen würde, um die Entwicklungsländer in die Lage zu versetzen, die Menschen bei der Anpassung an den Klimawandel angemessen zu unterstützen.
- Einzelne wohlhabendere Staaten sollten den Plan mit konkreten Verpflichtungen zur Anpassungsfinanzierung untermauern.
- Zusage neuer und zusätzlicher Klimafinanzierung für weniger wohlhabende Länder für menschenrechtskonforme Minderungs- und Anpassungsmaßnahmen, um das Jahresziel von 100 Mrd. USD in diesem Jahr zu erreichen und den kumulierten Betrag von 600 Mrd. USD im Zeitraum 2020-2025 bereitzustellen, um frühere Lücken zu schließen.
- Auf der COP27 eine klare Verpflichtung einzugehen, die Klimafinanzierung für Länder mit niedrigem Einkommen in erster Linie in Form von Zuschüssen und nicht in Form von Darlehen bereitzustellen, um sicherzustellen, dass die Klimafinanzierung diese Länder nicht in ein fiskalisch unhaltbares Schuldenniveau zwingt.
- Umsetzung früherer Zusagen zur Klimafinanzierung, einschließlich der auf der COP26 gemachten Zusagen für den Grünen Klimafonds (GCF), durch schnellstmögliche Unterzeichnung von Beitragsvereinbarungen.
VERLUST UND BESCHÄDIGUNG
Auf der COP26 lehnten die wohlhabenden Staaten den Vorschlag der Entwicklungsländer ab, eine Finanzfazilität oder andere Mechanismen einzurichten, um neue und zusätzliche Finanzmittel bereitzustellen, die über die für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel zugesagten Mittel hinausgehen, um Menschen in Ländern mit geringem Einkommen zu unterstützen, die von Verlusten und Schäden infolge der Klimakrise betroffen sind. Infolgedessen wurde im Abschlussdokument der COP26 lediglich ein zweijähriger Dialog (der „Glasgow-Dialog“) eingerichtet, um „die Modalitäten“ für die Finanzierung von Aktivitäten im Zusammenhang mit Verlusten und Schäden zu erörtern.24 Die Bereitstellung von Finanzmitteln für Verluste und Schäden steht im Einklang mit den Menschenrechtsverpflichtungen der Staaten.25
Der Glasgow-Dialog darf nicht zu einem weiteren langwierigen Prozess mit begrenzten Ergebnissen werden, sondern muss zur Bereitstellung angemessener, neuer und zusätzlicher Finanzmittel für Schäden und Verluste in den Entwicklungsländern führen, unabhängig von den Mitteln, die für die Eindämmung des Klimawandels und die Anpassung an den Klimawandel und über Versicherungen bereitgestellt werden.26 Darüber hinaus wird der Prozess durch die Tatsache untergraben, dass das Santiago Network for Loss and Damage (SNLD), ein technisches Beratungsgremium, das auf der COP25 eingerichtet wurde, um Länder, die von Verlusten und Schäden betroffen sind, wissenschaftlich und technisch zu beraten, noch nicht voll funktionsfähig ist, da die staatlichen Verhandlungen über seine institutionellen Regelungen noch nicht abgeschlossen sind.
EMPFEHLUNGEN
Amnesty International fordert alle Vertragsparteien des UNFCCC auf:
- Einrichtung eines ständigen Tagesordnungspunktes zur Finanzierung von Schäden und Verlusten als Unterpunkt von „Finanzangelegenheiten“.
- Einrichtung einer Fazilität zur Finanzierung von Verlusten und Schäden auf der COP27 als „dritte Säule“ des Finanzierungsmechanismus der UNFCCC, neben Mitigation und Adaptation.
- Einigung über den Prozess und konkrete Meilensteine für jedes Jahr, um sicherzustellen, dass die Finanzierungsfazilität bis zum Ende des Glasgow-Dialogs im Jahr 2024 voll funktionsfähig ist und neue, zusätzliche, auf Zuschüssen basierende und angemessene Finanzmittel für Verluste und Schäden bereitstellt, um Menschen zu unterstützen und zu helfen, deren Menschenrechte durch Verluste und Schäden infolge der Klimakrise beeinträchtigt werden.
- Sicherstellen, dass die Ergebnisse des Glasgow-Dialogs auch einen Weg für einen gerechten und direkten Zugang zu rechtzeitigen Mitteln, Unterstützung und Abhilfe für Menschen und Gemeinschaften, einschließlich indigener Völker, bieten, deren Menschenrechte infolge von Verlusten und Schäden, die durch die Klimakrise verursacht wurden, beeinträchtigt wurden, insbesondere in klimatisch anfälligen Ländern.
- Sicherstellen, dass das Santiago Network on Loss and Damage seine Arbeit in vollem Umfang aufnehmen kann und dass sein Mandat, seine Leitung und seine Aktivitäten von Menschenrechtsgesetzen, -grundsätzen und -standards geleitet werden. Insbesondere sollten institutionelle Vorkehrungen – einschließlich der Einrichtung eines repräsentativen und integrativen Beratungsgremiums – getroffen werden, die zu einer sinnvollen Beteiligung der am stärksten betroffenen Menschen sowie zu einem vereinfachten und erleichterten direkten Zugang für die am stärksten Ausgegrenzten führen werden.
MAẞNAHMEN FÜR DAS CLIMATE EMPOWERMENT
Die Förderung von Bildung, Ausbildung, öffentlichem Bewusstsein, öffentlicher Beteiligung und öffentlichem Zugang zu Informationen zum Klimawandel ist ein wichtiger Bestandteil der UNFCCC und des Pariser Abkommens und wird von den Menschenrechtsverpflichtungen der Staaten gefordert. Es muss sichergestellt werden, dass alle Menschen, insbesondere die vom Klimawandel und von Klimamaßnahmen am stärksten Betroffenen, Zugang zu Informationen haben, sich an der Entscheidungsfindung beteiligen können und ihre Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit ausüben können und friedliche Versammlungen sind ebenfalls ein Schlüssel zu wirksamen und ehrgeizigen Klimaschutzmaßnahmen.
Die COP26 hat zwar das neue zehnjährige Glasgow-Arbeitsprogramm „Action for Climate Empowerment“ (ACE) angenommen, um Bildung, Ausbildung, öffentliches Bewusstsein, öffentliche Beteiligung, öffentlichen Zugang zu Informationen und internationale Zusammenarbeit im Bereich des Klimawandels zu verbessern, hat es aber versäumt, dieses Arbeitsprogramm in Menschenrechtsgesetzen, -prinzipien und -standards zu verankern. Dennoch fordert der übergreifende Beschluss der COP26 die Staaten auf, bei der Umsetzung des Arbeitsprogramms ihre jeweiligen Verpflichtungen in Bezug auf die Menschenrechte sowie die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle der Frau zu respektieren, zu fördern und zu berücksichtigen.27
Auf der COP27 sollen die Staaten einen neuen ACE-Aktionsplan verabschieden, der eine Reihe von Aktivitäten auf nationaler und internationaler Ebene zur Umsetzung des Glasgow-Arbeitsprogramms zu ACE enthält. Trotz einer Reihe von Erklärungen zur Bedeutung eines Menschenrechtsansatzes für ACE, die von den Vertragsparteien während der Sitzung der Nebenorgane der UN-Klimakonferenz im Juni 2022 (SB56) abgegeben wurden, sind alle Verweise auf Menschenrechtsgesetze, -grundsätze und -normen noch in Verhandlung.28
EMPFEHLUNGEN
Amnesty International appelliert an alle Vertragsparteien der UNFCCC:
- Einen soliden Aktionsplan für das Glasgower Arbeitsprogramm zum Thema „Action for Climate Empowerment“ mit konkreten Aktivitäten, Zuständigkeiten, Zeitplänen und Ergebnissen zu verabschieden, der alle sechs Elemente von ACE fördert.
- Die reichen Staaten sollten sich auch dazu verpflichten, die Entwicklungsländer angemessen zu unterstützen, um die Umsetzung zu erleichtern.
- Sicherzustellen, dass der Aktionsplan eindeutige Verweise auf die Menschenrechtsverpflichtungen jedes Staates sowie spezifische Aktivitäten enthält, die zu ihrer Erfüllung beitragen, einschließlich des Rechts auf Bildung, des Rechts auf Zugang zu Informationen, des Rechts auf Beteiligung an öffentlichen Angelegenheiten, des Rechts auf freie Meinungsäußerung, der Vereinigungsfreiheit und des Rechts, sich friedlich zu versammeln, sowie des Rechts indigener Völker auf freie, vorherige und informierte Zustimmung.
- Sicherzustellen, dass der Aktionsplan die Rolle von Menschenrechtsverteidiger*innen im Umweltbereich bei der Förderung wirksamer und ehrgeiziger Klimaschutzmaßnahmen anerkennt und konkrete Maßnahmen zu ihrem Schutz im Einklang mit der UN-Erklärung über Menschenrechtsverteidiger*innen enthält.
- Sicherzustellen, dass alle Aktivitäten im Rahmen des Aktionsplans die Beteiligung der Zivilgesellschaft und der Organisationen indigener Völker sowie von Kindern und Jugendlichen erleichtern, unter anderem durch Bereitstellung von Informationen in zugänglicher Form.
- Regelmäßige und wirksame Berichtspflichten der Parteien über die Umsetzung des Arbeitsprogramms und des Aktionsplans zu gewährleisten, wobei die Fortschritte anhand geeigneter Menschenrechtsindikatoren, Zielvorgaben und Benchmarks zu messen sind.
KOHLENSTOFFMÄRKTE UND NICHT-MARKTWIRTSCHAFTLICHE KOOPERATIVE ANSÄTZE
Auf der COP26 verabschiedeten die Staaten drei Beschlüsse zur Umsetzung von Artikel 6 des Pariser Abkommens über kooperative Ansätze zur Emissionsreduzierung, einschließlich der Kohlenstoffmärkte. Diese Dokumente enthielten jedoch nur symbolische Verweise auf die Präambel des Pariser Abkommens, in der anerkannt wird, dass die Regierungen ihre jeweiligen Verpflichtungen in Bezug auf die Menschenrechte achten, fördern und berücksichtigen müssen, wenn sie Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels ergreifen.29 Konkrete Mechanismen, die sicherstellen sollen, dass Klimaschutzprojekte und andere nicht-marktwirtschaftliche Ansätze zur Emissionsreduzierung nicht gegen die Menschenrechte der betroffenen Menschen verstoßen, sind in den Beschlüssen nicht vorgesehen. Während der endgültig angenommene Text darauf hinweist, dass Beschwerden im Zusammenhang mit Klimaschutzprojekten „durch ein unabhängiges Beschwerdeverfahren behandelt werden können“, wobei die Einzelheiten dieses Verfahrens noch zu vereinbaren sind.30
Die Beschlüsse zu Artikel 6 lassen auch einige Schlupflöcher zu, die das Ziel, den Temperaturanstieg unter 1,5°C zu halten, untergraben könnten. So erlauben die angenommenen Regeln für die Umsetzung von Artikel 6 des Pariser Abkommens die Verwendung von Emissionsreduktionsgutschriften, die in der Vergangenheit im Rahmen des ausgelaufenen Kyoto-Protokolls „verdient“ wurden, um auf die Emissionsreduktionen im Rahmen der NDCs der Staaten anzurechnen.31 Es enthält auch Schlupflöcher, durch die nicht genehmigte Gutschriften einfließen können, einschließlich neuer Gutschriften, die auf falschen Klimalösungen basieren.32 Insgesamt geben die Regeln für die Umsetzung der Kohlenstoffmärkte den Staaten die Möglichkeit, echte Emissionsreduzierungen zugunsten von Kompensationen und illusorischen Emissionsreduzierungen, die auf unbewiesenen Technologien beruhen, zu verschieben. Da für Kompensationsprojekte häufig große Landflächen in Anspruch genommen werden müssen, könnte die Vervielfachung von Kompensationsprojekten von Staaten und Unternehmen weltweit dazu führen, dass indigene Völker und andere lokale Gemeinschaften ihres angestammten Landes beraubt werden und andere Gemeinschaften im Namen von Klimaschutzprojekten gewaltsam vertrieben werden, von denen viele – wie Bioenergie oder Wasserkraftwerke – ebenfalls zweifelhafte oder nur begrenzte Auswirkungen auf die Emissionsreduzierung haben.
EMPFEHLUNGEN
Im Vorfeld der COP27 fordert Amnesty alle Vertragsparteien des UNFCCC auf:
- Konkrete Mechanismen zu schaffen, die sicherstellen, dass die Kohlenstoffmärkte für Emissionsreduzierungen die Menschenrechte der Betroffenen nicht verletzen, sowie eines völlig unabhängigen, zugänglichen und transparenten Beschwerdeverfahrens, bevor die Durchführung von Markt- oder Nichtmarktaktivitäten genehmigt wird.
- Verabschiedung von Maßnahmen, die sicherstellen, dass der Markt nur solche Aktivitäten umfasst, die eine rasche, echte Emissionsreduzierung ermöglichen, und keine unbewährten Technologien zur Kohlenstoffabscheidung einschließt.
WELTWEITE BESTANDSAUFNAHME
Auf der COP28 im Jahr 2023 werden die Staaten die erste „globale Bestandsaufnahme“ vornehmen, um die Fortschritte bei der Erreichung der Ziele des Pariser Abkommens in Bezug auf Minderung, Anpassung und Finanzierung zu bewerten, und zwar „im Lichte der Gerechtigkeit und der besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse“, wie es in Artikel 14 des Pariser Abkommens heißt. Dieser Prozess, der alle fünf Jahre wiederholt werden soll, wurde konzipiert, um die Staaten zu verstärkten Verpflichtungen zu veranlassen und die Vorbereitung künftiger NDCs zu unterstützen. Während die erste globale Bestandsaufnahme auf der COP28 abgeschlossen wird, begann der Prozess bereits auf der COP26. In diesem Jahr sind die Vertragsparteien und nichtstaatliche Akteure, einschließlich der Zivilgesellschaft, aufgerufen, Beiträge einzureichen, die in die globale Bestandsaufnahme auf der COP28 einfließen werden. Auf der Tagung der Nebenorgane der UN-Klimakonferenz im Juni 2022 (SB56) begannen die Staaten eine Reihe von technischen Dialogen, die auf der COP27 fortgesetzt und im Juni 2023 abgeschlossen werden sollen.33 Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die globale Bestandsaufnahme die Umsetzung des Pariser Abkommens in seiner Gesamtheit bewertet und zu einer dringenden Neuausrichtung der nationalen Ziele und Verpflichtungen auf das Gebot führt, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur unter 1,5°C zu halten. Um Klimagerechtigkeit zu fördern, muss die globale Bestandsaufnahme ein wirksames Instrument sein, um die Menschen vor der Klimakrise zu schützen, insbesondere indem sie zu einem raschen Ausstieg aus den Treibhausgasemissionen, einer verstärkten Unterstützung für die Anpassung an den Klimawandel und einer Wiedergutmachung für Verluste und Schäden führt. Zu diesem Zweck müssen die Staaten sicherstellen, dass die globale Bestandsaufnahme die Klimamaßnahmen im Lichte der Menschenrechtsgesetze, -prinzipien und -standards überprüft, einschließlich der Rechte indigener Völker, der öffentlichen Beteiligung, der Gleichstellung der Geschlechter und eines gerechten Übergangs für Arbeitnehmer*innen. 34
EMPFEHLUNGEN
Amnesty International fordert alle Vertragsparteien des UNFCCC auf:
- Dem UNFCCC-Sekretariat Eingaben zu unterbreiten, die nicht nur die vorbereiteten Leitfragen beantworten, sondern auch darüber nachdenken, wie die von den Staaten zugesagten oder ergriffenen Klimamaßnahmen mit ihren Menschenrechtsverpflichtungen vereinbar sind.
- Sicherzustellen, dass der gesamte Prozess der globalen Bestandsaufnahme, einschließlich der technischen Dialoge und Verhandlungen, die Delegationen der Entwicklungsländer sowie Organisationen der Zivilgesellschaft, Menschenrechtsverteidiger*innen, indigene Völker, Kinder, Jugendliche und lokale Gemeinschaften, die an vorderster Front von der Krise betroffen sind, vollständig einbezieht. Sie sollte die Einbeziehung von indigenem Wissen und Praktiken lokaler Gemeinschaften, die manchmal auf informellem Weg weitergegeben werden, ermöglichen und erleichtern.
- Sorgen Sie bei den technischen Dialogen dafür, dass die folgenden entscheidenden Fragen angemessen berücksichtigt werden:
- Kartierung der bestehenden Finanzströme für Verluste und Schäden und der zu schließenden Lücken;
- Kartierung des nicht-finanziellen Bedarfs zur Beseitigung von Verlusten und Schäden für die betroffenen Menschen;
- Fortschritte der Vertragsparteien beim Ausstieg aus der Nutzung und Produktion fossiler Brennstoffe und beim Übergang zu nachhaltigen erneuerbaren Energien durch einen gerechten und menschenrechtskonformen Übergang , bei dem jede Abhängigkeit von falschen Lösungen wie Kohlenstoffmärkten und Technologien zur Kohlenstoffabscheidung vermieden wird;
- Integration von Menschenrechtsgesetzen, -grundsätzen und -standards, einschließlich der Rechte indigener Völker, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Gleichstellung der Geschlechter und eines gerechten Übergangs für Arbeitnehmer*innen bei der Gestaltung und Umsetzung von NDCs und anderen nationalen Klimapolitiken.
- Sicherzustellen, dass bei der globalen Bestandsaufnahme nicht nur die Klimamaßnahmen staatlicher Akteure, sondern auch die von Unternehmen und Finanzinstitutionen berücksichtigt werden, indem ihre Maßnahmen und Verpflichtungen im Hinblick auf ihre Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte bewertet werden.
MENSCHENRECHTSKRISE IN ÄGYPTEN UND ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG BEI COP27
Die sinnvolle Beteiligung eines breiten Spektrums zivilgesellschaftlicher Akteure und indigener Völker an UN-Klimakonferenzen und die Ausübung ihrer Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und friedliche Versammlung sind von entscheidender Bedeutung, um die Kontrolle von Regierungsmaßnahmen zu gewährleisten und vielfältige Beiträge zu liefern, die die Entscheidungen der Staaten beeinflussen können. Die freie Ausübung dieser Rechte ist daher unerlässlich, um die globalen Bemühungen zur Bewältigung der Klimakrise zu fördern. Die COP27 wird jedoch inmitten einer anhaltenden Menschenrechtskrise in Ägypten stattfinden, in der die Behörden das Recht auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und friedliche Versammlung stark unterdrücken, seit Präsident Abdel Fattah al-Sisi an die Macht kam.35 Sie haben den zivilen Raum im Land faktisch abgeschottet und jede Form friedlichen Dissenses kriminalisiert. Tausende sitzen unter grausamen und unmenschlichen Bedingungen im Gefängnis, nur weil sie friedlich von ihren Menschenrechten Gebrauch gemacht haben oder nach grob unfairen Gerichtsverfahren verurteilt wurden. Die Behörden haben es außerdem versäumt, gegen Diskriminierung und sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen, Mädchen und LGBTI-Personen vorzugehen. Straßenproteste – ein fester Bestandteil früherer UNFCCC-Konferenzen – wurden durch eine ganze Reihe repressiver Maßnahmen unterbunden. Äußerungen des ägyptischen Außenministers zu den Plänen der Regierung, in Sharm al-Sheikh eine spezielle Einrichtung auszuweisen, in der Aktivist*innen protestieren und ihre Meinung äußern können, lassen befürchten, dass friedliche Proteste außerhalb des ausgewiesenen Gebiets nicht geduldet werden.36 Angesichts dieses erschreckenden Klimas, in dem in nahezu völliger Straflosigkeit für Verbrechen nach dem Völkerrecht und andere schwere Menschenrechtsverletzungen von Sicherheitskräften begangen wurden, gibt es ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Sicherheit aller Teilnehmer*innen der COP27 aus der Zivilgesellschaft und der indigenen Völker sowie der ägyptischen Menschenrechtsaktivist*innen, einschließlich der Umweltaktivist*innen, während und nach der COP27.
EMPFEHLUNGEN
Um sicherzustellen, dass sich alle Teilnehmer*innen der COP27 auf die Bewältigung der Klimakrise konzentrieren können, indem sie sich sicher und sinnvoll beteiligen37, ohne Einschüchterungen oder Repressalien befürchten zu müssen, und dass die Veranstaltung nicht vor dem Hintergrund anhaltender Repressionen stattfindet, fordert Amnesty International alle Vertragsparteien des UNFCCC sowie die an der Veranstaltung teilnehmenden internationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen auf, die ägyptischen Behörden aufzufordern:
- Unverzügliche und bedingungslose Freilassung aller Personen, die willkürlich inhaftiert werden, nur weil sie ihre Menschenrechte friedlich ausgeübt haben oder aus Gründen der Diskriminierung, einschließlich Religion, Geschlechtsidentität und sexueller Orientierung;
- Ergreifung von Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Haftbedingungen den internationalen Standards entsprechen und dass alle Gefangenen sowie ihre Familien und Anwält*innen Zugang zu rechtzeitiger und angemessener medizinischer Versorgung haben.
- Beendigung der Repressalien gegen Menschenrechtsverteidiger*innen und Mitarbeiter*innen der Zivilgesellschaft, auch durch:
- die Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen gegen die rechtmäßige Arbeit von Menschenrechts-NGOs, bekannt als Fall 173/2011;
- Aufhebung aller willkürlichen Reiseverbote und des Einfrierens von Vermögenswerten gegen Mitarbeiter*innen der Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger*innen;
- Gewährleistung eines sicheren und förderlichen Umfelds für Menschenrechtsorganisationen, u.a. durch Änderung des Gesetzes Nr. 149/2019 über Nichtregierungsorganisationen, um es in Einklang mit den internationalen Menschenrechtsvorschriften und Standards für das Recht auf Vereinigungsfreiheit zu bringen.
- Achtung des Rechts auf friedliche Versammlung und Erteilung klarer Anweisungen an die Sicherheitskräfte, damit diese die internationalen Verpflichtungen Ägyptens und die internationalen Normen für die Anwendung von Gewalt durch Beamte der Strafverfolgungsbehörden, wie sie im Verhaltenskodex für Beamte der Strafverfolgungsbehörden und in den Grundprinzipien für die Anwendung von Gewalt und Schusswaffen durch Beamte der Strafverfolgungsbehörden niedergelegt sind, uneingeschränkt einhalten.
- Anpassung der Gesetzgebung an die völkerrechtlichen Verpflichtungen Ägyptens, unter anderem durch Aufhebung oder Änderung von Gesetzen, die die Ausübung der Menschenrechte kriminalisieren und die Garantien für faire Verfahren aushöhlen. Dazu gehören das Gesetz Nr. 58/2015 über die Terrorismusbekämpfung, das Gesetz Nr. 8/2015 über die Organisation von Listen terroristischer Vereinigungen und Terroristen, das Gesetz Nr. 175/2018 über Cyberkriminalität, das Gesetz Nr. 180/2018 über die Regulierung der Presse und der Medien, das Gesetz Nr. 107/2013 über Proteste, das Gesetz Nr. 10/1914 über Versammlungen, das Gesetz Nr. 150/1950 über Strafverfahren und das als Strafgesetzbuch bekannte Gesetz Nr. 58/1937, das Bestimmungen enthält, die einvernehmlichen Sex zwischen Erwachsenen unter vier Augen kriminalisieren und das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit einschränken.
- Beendigung aller Formen der willkürlichen Zensur von Online-Nachrichten, Menschenrechts- und anderen Websites sowie unabhängigen Medien.
- Sicherstellung einer sinnvollen Beteiligung der Zivilgesellschaft und der indigenen Völker auf der COP27 und in deren Umfeld ohne Angst vor Repressalien durch:
- Erleichterung der Akkreditierung und Teilnahme aller unabhängigen ägyptischen Organisationen der Zivilgesellschaft (CSO), die an der COP27 teilnehmen wollen, auch in der Grünen Zone;
- Gewährleistung der rechtzeitigen Bereitstellung von Visa für alle Teilnehmer*innen, insbesondere für diejenigen aus dem globalen Süden, die für die Einreise nach Ägypten vorab ein Visum benötigen;
- Erleichterung der Organisation von Parallelveranstaltungen durch zivilgesellschaftliche Organisationen und indigene Völker im Vorfeld und während der COP27, sowohl innerhalb als auch außerhalb des Veranstaltungsorts der COP27;
- Sicherstellen, dass alle Menschen sich frei äußern und friedlich innerhalb und außerhalb des Veranstaltungsortes der COP27 demonstrieren können; und
- Anweisung an die Sicherheitskräfte und andere Strafverfolgungsbehörden, sich jeglicher Repressalien gegen Mitglieder der ägyptischen Zivilgesellschaft wegen ihres Engagements für die COP27 oder der Ausübung ihrer Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und friedliche Versammlung im Zusammenhang mit der COP27 zu enthalten und diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die diese Rechte verletzen.
Amnesty International fordert außerdem alle Vertragsparteien des UNFCCC und das UNFCCC-Sekretariat auf:
- Bereitstellung angemessener Mittel zur Bezuschussung der Hotelkosten für Beobachter*innen der Zivilgesellschaft und indigener Völker, die sich diese nicht leisten können.
- Gewährleistung des physischen Zugangs für ägyptische und nicht-ägyptische Beobachter*innen der Zivilgesellschaft und indigener Völker zum Veranstaltungsort der COP27, einschließlich der Sitzungssäle, Plenar- und Verhandlungsräume, sowie wirksamer Mechanismen für die Fernteilnahme.
1 Amnesty International, Stop burning our rights! What governments and corporations must do to protect humanity from the climate crisis, 7 June 2021, www.amnesty.org/en/documents/pol30/3476/2021/en/
2 IPCC, Climate Change 2022 – Climate Impacts, Adaptation and Vulnerability, Working Group II contribution to the Sixth Assessment Report of the Intergovernmental Panel on Climate Change, Summary for Policymakers, www.ipcc.ch/report/ar6/wg2/downloads/report/IPCC_AR6_WGII_SummaryForPolicymakers.pdf; IPCC, Climate Change 2022 – Mitigation of Climate Change, Working Group III contribution to the Sixth Assessment Report of the Intergovernmental Panel on Climate Change, Summary for Policymakers, report.ipcc.ch/ar6wg3/pdf/IPCC_AR6_WGIII_SummaryForPolicymakers.pdf
3 Amnesty International, COP26 outcome: 12 months to take climate action that delivers on human rights, 18 November 2021, www.amnesty.org/en/documents/ior40/4989/2021/en/
4 Amnesty International, Briefing to parties to UNFCCC on human rights consistent climate action in 2022, 23 May 2022, Index Number: IOR 40/5604/2022, www.amnesty.org/en/documents/ior40/5604/2022/en/
5 Amnesty International, COP26 outcome: 12 months to take climate action that delivers on human rights, 18 November 2021, www.amnesty.org/en/documents/ior40/4989/2021/en/
6 World Meteorological Organisation and others, United in Science 2022, page 17, https://library.wmo.int/index.php?lvl=notice_display&id=22128#.Yz8kNuzMLFq
7 Climate Action Tracker, Climate Target Update Tracker, https://climateactiontracker.org/climate-target-update-tracker-2022/ (last accessed 15 October 2022)
8 World Meteorological Organisation and others, United in Science 2022, page 17, https://library.wmo.int/index.php?lvl=notice_display&id=22128#.Yz8kNuzMLFq
9 Amnesty International, COP26: States risk bulldozing human rights of people most affected by the climate crisis, 11 November 2021, www.amnesty.org/en/documents/ior40/4981/2021/en/; Amnesty International, The impact of new technologies for climate protection on the enjoyment of human rights – Submission to the Human Rights Council Advisory Committee, April 2022, www.amnesty.org/en/documents/ior40/5520/2022/en/
10 Amnesty International, Powering Change: Principles for Businesses and Governments in the Battery Value Chain, 4 February 2021, www.amnesty.org/en/documents/act30/3544/2021/en/. The Principles, issued in February 2021, have been endorsed by over 70 organizations.
11 UNFCCC, Decision 1/CMA.3 Glasgow Climate Pact, para 28, UN Doc. FCCC/PA/CMA/2021/10/Add.1
12 For more detailed recommendations on what the Work Programme should deliver, see Climate Action Network, Ideas on a work programme for urgent scaling up mitigation ambition and implementation, September 2022, www.climatenetwork.org/wp-content/uploads/2022/10/CAN_MWP_PositionPaper_Sept2022.pdf
13 UNFCCC, Report of the Conference of the Parties on its twenty-sixth session, held in Glasgow from 31 October to 13 November 2021, Addendum Part two: Action taken by the Conference of the Parties at its twenty-sixth session, Decision 1/CP.26 Glasgow Climate Pact, para 20, UN Doc. FCCC/CP/2021/12/Add.1.
14 For examples of multilateral sectoral commitments made by states at COP26 see Climate Action Tracker, Glasgow sectoral initiatives currently close the 2030 emission gap by 9%, November 2021, climateactiontracker.org/documents/1002/CAT_2021-11-11_Briefing_GlasgowSectorInitiatives.pdf; Carbon Brief, Key outcomes agreed at the UN climate talks in Glasgow, 15 November 2021, https://www.carbonbrief.org/cop26-key-outcomes-agreed-at-the-un-climate-talks-in-glasgow/
15 UN Doc. FCCC/PA/CMA/2021/10/Add.1, Para 28 (previously cited).
16 UN Doc. FCCC/PA/CMA/2021/10/Add.1 Para 29 (previously cited)
17 Amnesty International uses the term “wealthy industrialized countries” to refer to countries included in Annex 1 of the UN Framework Convention on Climate Change.
18 Amnesty International considers countries classified by the World Bank as “upper middle income” and which are also part of the G20 as “developing countries with greater capacity”. These are China, South Africa, Argentina, Brazil, Mexico, South Korea, Indonesia.
19 In the report published in April 2022, the IPCC stated that “policies implemented by the end of 2020 are projected to result in higher global GHG emissions than those implied by NDCs, indicating an implementation gap” See IPCC, Climate Change 2022 – Mitigation of Climate Change, Working Group III contribution to the Sixth Assessment Report of the Intergovernmental Panel on Climate Change, Summary for Policymakers, para B.6.1, www.ipcc.ch/report/sixth-assessment-report-working-group-3/
20 According to information compiled by the UNFCCC’s Standing Committee on Finance, 78 of 153 NDCs have costed needs, and these amount to USD 5.8–5.9 trillion up until 2030. Only 11% of the costed needs specify whether finance has to be domestic or international; of these USD 502 billion is identified as needs requiring international sources of finance. See UNFCCC Standing Committee on Finance, First report on the determination of the needs of developing country Parties related to implementing the Convention and the Paris Agreement, 2021, para. 16, unfccc.int/topics/climate-finance/workstreams/needs-report. These figures were as of 31 May 2021.
21 For an analysis of states human rights obligations and principles related to international climate finance see Amnesty International, Stop burning our rights! What governments and corporations must do to protect humanity from the climate crisis, 7 June 2021, pages 112-115, www.amnesty.org/en/documents/pol30/3476/2021/en/. For a list of principles that must underpin the adoption of the new collective quantified goal, see Climate Action Network, Submission: Principles on the aims of the new collective quantified goal, February 2022, climatenetwork.org/wp-content/uploads/2022/03/CAN-Submission_NCGQ_February2022.pdf
22 At COP26, states established an ad-hoc work programme for 2022-2024 to set a new collective quantified finance goal by 2024. See UNFCCC, Decision 9/CMA.3, New Collective Goal on Climate Finance, FCCC/PA/CMA/2021/10/Add.3
23 UN Doc. FCCC/PA/CMA/2021/10/Add.1, para 18 (previously cited).
24 UN Doc. FCCC/PA/CMA/2021/10/Add.1, para 73 (previously cited).
25 UN Special Rapporteur on the promotion and protection of human rights in the context of climate change, Report, 26 July 2022, UN Doc. A/77/226; OHCHR, “Five UN human rights treaty bodies issue a joint statement on human rights and climate change”, 16 September 2019, ohchr.org/en/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=24998&LangID=E. For an analysis of states’ human rights obligations in relation to loss and damage, see Amnesty International, Stop burning our rights! What governments and corporations must do to protect humanity from the climate crisis, 7 June 2021, www.amnesty.org/en/documents/pol30/3476/2021/en/
26 For more detailed recommendations on what the Glasgow Dialogue should deliver, see Climate Action Network, Briefing: May Ministerial and Ministerial on Climate Action, May 2022, climatenetwork.org/resource/can-breifing-may-ministerial-ministerial-on-climate-action/; and
27 UN Doc. FCCC/PA/CMA/2021/10/Add.1, para 91 (previously cited).
28 Informal note by the co-facilitators on SBI 56 agenda item 18 “Matters related to Action for Climate Empowerment”, 14 June 2022, www.unfccc.int/sites/default/files/resource/ACE_sbi56_i18_CF_note.pdf
29 UNFCCC, Decision 2/CMA.3, Guidance on cooperative approaches referred to in Article 6, paragraph 2, of the Paris Agreement, preamble, para 18(h)(ii) and para 22(g); Decision 3/CMA.3, Guidance on cooperative approaches referred to in Article 6, paragraph 2, of the Paris Agreement, preamble, para 24(a)(ix;x); Decision 4/CMA.3: Work programme under the framework for non-market approaches referred to in Article 6, paragraph 8, of the Paris Agreement, preamble and para 3(e), UN Doc. FCCC/CP/2021/12/Add.1.
30 UNFCCC, Decision 3/CMA3: Rules, modalities and procedures for the mechanism established by Article 6, paragraph 4, of the Paris Agreement, para 62, UN Doc. FCCC/CP/2021/12/Add.1.
31 UNFCCC, Decision 3/CMA3: Rules, modalities and procedures for the mechanism established by Article 6, paragraph 4, of the Paris Agreement, para 73, UN Doc. FCCC/CP/2021/12/Add.1.
32 Center for International Environmental Law, At COP26, a Failure of Vision, Action, Equity and Urgency, www.ciel.org/news/at-cop26-a-failure-of-vision-action-equityand-urgency/
33 For more information, see www.unfccc.int/topics/global-stocktake/global-stocktake#eq-2
34 For an analysis of the importance of human rights in the Global Stocktake, see Center for International Environmental Law, Briefing note: Promoting human rights in climate action – a global stocktake informed by human rights, February 2022, www.ciel.org/wp-content/uploads/2022/02/2022_2_2_CIEL_Briefing_A-Global-Stocktake-Informed-by-Human-Right-1.pdf
35 Amnesty International, Egypt: COP27 should not overshadow human rights crisis in the country (Index: MDE 12/5628/2022), 23 May 2022, www.amnesty.org/en/documents/MDE12/5638/2022/en/. For additional information on efforts by the Egyptian authorities to cover-up the country’s abysmal human rights record, see Amnesty International, “Disconnected from Reality”: Egypt’s National Human Rights Strategy covers up crisis (Index: MDE 12/6014/2022), 21 September 2022, www.amnesty.org/en/documents/mde12/6014/2022/en/
36 Amnesty International, Egypt: Statements on COP27 imply restricting activism, 12 July 2022, https://www.amnesty.org/en/latest/news/2022/07/egypt-statements-oncop27-imply-restricting-activism/
37 On 26 March, the Egyptian Minister of Environment, Yasmine Fouad, launched the first national dialogue on climate change in Sharm El-Sheikh bringing together Egyptian officials, media, civil society representatives, and social media influencers. Even though the minister stated that a participatory approach involving several parties was needed to tackle climate change, independent organizations were not invited. This demonstrates the challenges to meaningful participation in Egypt.