Global: Gastlandabkommen mit Aserbaidschan für COP29 muss Menschenrechte garantieren und öffentlich zugänglich sein

Pressemitteilung | Original (englisch): hier | 04. Juli 2024

Die UN-Organisator*innen des COP29-Klimagipfels im November müssen sicherstellen, dass das Gastlandabkommen (HCA) mit den aserbaidschanischen Behörden Menschenrechtsgarantien enthält und dass es unmittelbar nach seiner Unterzeichnung öffentlich zugänglich gemacht wird, damit potenzielle Teilnehmer*innen die Risiken einschätzen können, denen sie bei der Veranstaltung ausgesetzt sind, so Amnesty International heute.

Trotz wiederholter Versuche hat Amnesty International erst vor kurzem das Gastlandabkommen (HCA) für die letztjährige COP zwischen dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und den Vereinigten Arabischen Emiraten erhalten. Dieses HCA wies erhebliche Mängel und Unklarheiten in Bezug auf den Schutz der Rechte der Teilnehmer*innen in Dubai auf, was die Befürchtung verstärkt, dass ein Abkommen mit der aserbaidschanischen Regierung in ähnlicher Weise unzureichend sein wird, um die Menschenrechte und den zivilen Raum auf der COP29 vollständig zu schützen, und dass es auch nicht vor dem Gipfel öffentlich zugänglich sein wird.

Ann Harrison, die klimapolitische Beraterin von Amnesty International, sagte:

„Das Gastlandabkommen zwischen der UNFCCC und den aserbaidschanischen Behörden muss Garantien enthalten, dass alle Menschenrechte sowohl innerhalb als auch außerhalb des Veranstaltungsortes geschützt und respektiert werden. Dazu gehören das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht, sich friedlich zu versammeln Dies ist besonders wichtig, da die aserbaidschanischen Behörden regelmäßig gegen Kritik vorgehen und in letzter Zeit ihr Vorgehen gegen Andersdenkende verschärft haben, indem sie Journalist*innen, Menschenrechtsaktivist*innen und Klimaschützer*innen wie Anar Mammadli inhaftierten. Wir fordern seine Freilassung sowie die Freilassung aller anderen von den Behörden zu Unrecht Inhaftierten.

Angesichts der ungeheuerlichen Menschenrechtsverletzungen durch die aserbaidschanische Regierung ist es von entscheidender Bedeutung, dass das mit der UNFCCC geschlossene Gastlandabkommen unmittelbar nach seiner Unterzeichnung veröffentlicht wird, damit es überprüft werden kann, um zu beurteilen, inwieweit der zivile Raum auf der COP29 geschützt ist. Das UNFCCC-Sekretariat sollte im Interesse der Transparenz alle vergangenen und zukünftigen HCAs auf seiner Website veröffentlichen und Informationen über ihre Veröffentlichung weit verbreiten. Aserbaidschan, als Vertragspartei der Aarhus-Konvention über die Offenlegung öffentlicher Informationen, sollte das Abkommen ebenfalls veröffentlichen.“

Amnesty International hat dokumentiert, wie bei früheren COP-Klimagipfeln, unter anderem in Polen, Spanien, dem Vereinigten Königreich, Ägypten und den Vereinigten Arabischen Emiraten, das Recht auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung eingeschränkt wurde. Amnesty International hat auch schwerwiegende Verletzungen dieser und anderer Rechte in Aserbaidschan festgestellt und Bedenken hinsichtlich der Sicherheit der Teilnehmer*innen der diesjährigen COP, die vom 11. bis 22. November in Baku stattfindet, geäußert.

Hintergrund

Ein Gastlandabkommen legt die Vereinbarungen für ein internationales Treffen zwischen den Organisatoren und den Behörden des Gastlandes fest, einschließlich aller Immunitäten und Vorrechte, die über die nationalen Gesetze hinaus gelten, und wird normalerweise Monate vor einer Veranstaltung abgeschlossen. Auf der Bonner Klimakonferenz im Juni letzten Jahres betonten die Staaten, wie wichtig es ist, die Menschenrechte in die Gastlandvereinbarungen bei Klima-COPs aufzunehmen, und sagten, dass die Gastlandvereinbarungen öffentlich gemacht werden sollten.

Amnesty International hat wiederholt versucht, das HCA für die COP28 kurz nach seiner Unterzeichnung im August 2023 über das UN-Vertragssystem, auf Anraten des UNFCCC-Sekretariats und des Sekretariats selbst zu erhalten, auch auf der COP28. Nach mehrfachen Anfragen stellte das UNFCCC-Sekretariat Amnesty International schließlich im Juni 2024 eine Kopie zur Verfügung.

Obwohl das COP28-Abkommen allen Teilnehmer*innen Immunität von Gerichtsverfahren in Bezug auf ihre Äußerungen oder Handlungen auf der COP28 gewährt, wird es durch die Anforderung untergraben, dass die Teilnehmer verpflichtet sind, die Gesetze der VAE zu respektieren und sich nicht in die inneren Angelegenheiten der VAE einzumischen, was sie nach dem Verlassen der Zone für Repressalien hätte anfällig machen können. Das einzige Menschenrecht, auf das in der COP28-HCA Bezug genommen wird, ist das Recht auf Privatsphäre. Die Vertragsparteien der Aarhus-Konvention von 1998 müssen das Recht auf Zugang zu Informationen über Umweltentscheidungen garantieren.