Pressemitteilung | Original (englisch): hier | 26. März 2025
Am 30. Januar 2025 wies das Verfassungsgericht Ecuadors eine außerordentliche Schutzklage der „Guerreras por la Amazonia“ (Krieger für den Amazonas) ab. Diese Gruppe von Aktivist*innen, die von der Union der von Texacos Erdölgeschäften betroffenen Menschen (UDAPT), der Gruppe „Eliminen los Mecheros, Enciendan la Vida“ (Entfernt die Fackeln, entzündet das Leben) und ihren eigenen Gemeinden unterstützt wird, hat 2021 ein Gerichtsurteil erwirkt, das die Beseitigung von Gasfackeln im ecuadorianischen Amazonasgebiet und Wiedergutmachungsmaßnahmen für die Verletzung ihrer Rechte auf Gesundheit und eine gesunde Umwelt anordnet.
Die von den Aktivist*innen eingereichte Schutzklage sollte sicherstellen, dass die angeordneten Wiedergutmachungsmaßnahmen ordnungsgemäß umgesetzt werden, unter anderem durch die Beseitigung von Fackeln in der Nähe von Bevölkerungszentren. Amnesty International reichte beim Gericht einen Amicus Curiae ein und wies auf die unklare Definition des Begriffs „Bevölkerungszentren“ und die Entfernung der Fackeln von diesen Zentren hin, was es den ecuadorianischen Behörden ermöglichte, nur den Anschein zu erwecken, dem Urteil nachzukommen.
Obwohl das Gericht einräumte, dass das Urteil nicht befolgt wurde, wies es die Klage mit der Begründung ab, dass „das Recht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren im Rahmen der Motivationsgarantie nicht verletzt wurde“. Somit erhielten die „Guerreras por la Amazonia“ und ihre Gemeinden weder Gerechtigkeit noch sinnvolle Entschädigungen. Pablo Fajardo von der UDAPT und dem Kollektiv „Eliminen los Mecheros, Enciendan la Vida“, erklärte: „Die Kläger*innen und das sie unterstützende Anwaltsteam haben gezeigt, dass das Urteil des Gerichts von Sucumbíos erhebliche Mängel und Unklarheiten aufweist und Schlupflöcher geschaffen hat, die es dem Staat, einschließlich des Ministeriums für Energie und Bergbau, des Ministeriums für öffentliche Gesundheit und des Ministeriums für Umwelt, Wasser und ökologische Umstellung, ermöglicht haben, sich der Einhaltung des Urteils zu entziehen. Mit ihrer Entscheidung haben die Richter*innen des Verfassungsgerichts die Verletzung der verfassungsmäßigen Rechte der Kläger und der Menschen im Amazonasgebiet nur verlängert.“
Ana Piquer, Direktorin für Nord- und Südamerika bei Amnesty International, verurteilte die Entscheidung ebenfalls. „Diese unglückliche Entscheidung des ecuadorianischen Verfassungsgerichts erlaubt es dem Staat Ecuador, weiterhin Gasfackeln zu betreiben, was dazu führen wird, dass die Rechte der „Guerreras por la Amazonia“ und ihre Gemeinden in Flammen aufgehen und in giftigen Gasen ersticken werden, wobei Millionen weitere Menschen aufgrund ihres Beitrags zum Klimawandel betroffen sein werden. Das ecuadorianische Amazonasgebiet brennt, und mit jeder Gasfackel, die weiter betrieben wird, wird die Zukunft für alle dunkler.“
Trotz der Entscheidung des Gerichts erklärten die „Guerreras por la Amazonia“ trotzig, dass sie weiterkämpfen würden. „Wir werden NICHT zögern, wir werden nicht aufgeben, wir werden uns nicht geschlagen geben. Wir werden weiter für unsere Zukunft, für unser Leben und für unser Land kämpfen“, erklärten sie.
Zusätzliche Informationen
Trotz eines positiven Urteils für die Guerreras im Jahr 2021 wurde das Abfackeln von Gas nicht eingestellt. Die Aktivist*innen reichten am 28. Oktober 2021 eine Klage beim Verfassungsgericht ein, in der sie argumentierten, dass das Urteil vage und unpräzise sei, was seine Durchsetzung erschwere. Dem Urteil zufolge sollten Gasfackeln in der Nähe von bewohnten Gebieten innerhalb von 18 Monaten und alle anderen bis 2030 entfernt werden. Angesichts der Unklarheit des Urteils hat das staatliche Unternehmen Petroecuador nach eigenem Ermessen festgelegt, dass Gasfackeln, die sich in einer Entfernung von mehr als 150 Metern von bewohnten Gebieten befinden, erst im Jahr 2030 entfernt werden müssen, obwohl es Beweise dafür gibt, dass die schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt in einer Entfernung von bis zu 5.000 Metern spürbar sind. Die „Guerreras por la Amazonia“ haben in einer öffentlichen Erklärung ihren Einspruch gegen die Entscheidung des Verfassungsgerichts zum Ausdruck gebracht, und die UDAPT hat die Aktivist*innen in einer separaten Erklärung unterstützt.