Pressemitteilung | Original (englisch): hier | 23. Juli 2025
Als Reaktion auf das erste Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH), in dem die Verpflichtungen der Staaten im Hinblick auf den Klimawandel klargestellt werden, erklärte Mandi Mudarikwa, Leiterin der Abteilung für strategische Rechtsstreitigkeiten bei Amnesty International:
„Das heutige Gutachten ist ein Meilenstein für Klimagerechtigkeit und Rechenschaftspflicht. Der IGH hat deutlich gemacht, dass die uneingeschränkte Wahrnehmung der Menschenrechte ohne den Schutz des Klimasystems und anderer Teile der Umwelt nicht gewährleistet werden kann. Das höchste Gericht der Welt betonte, dass die Staaten verpflichtet sind, jetzt zu handeln, die Aktivitäten privater Akteur*innen zu regulieren und zusammenzuarbeiten, um heutige und zukünftige Generationen sowie Ökosysteme vor den sich verschärfenden Auswirkungen des vom Menschen verursachten Klimawandels zu schützen. Dieses beispiellose Gutachten wird Hunderte von laufenden und bevorstehenden Klimaprozessen auf der ganzen Welt stärken, in denen Menschen Gerechtigkeit für ihre ihnen genommenen Lebensgrundlagen und die durch große Umweltverschmutzer*innen verursachten Schäden fordern.
Candy Ofime, Researcherin und Rechtsberaterin im Climate Justice Team von Amnesty International, sagte:
„Unter Berücksichtigung des Verursacherprinzips stellte der IGH fest, dass das Versäumnis von Staaten, Maßnahmen zum Schutz des Klimasystems zu ergreifen – einschließlich der fortgesetzten Förderung fossiler Brennstoffe, der Erteilung von Lizenzen oder der Gewährung von Subventionen an Unternehmen der fossilen Brennstoffindustrie – eine völkerrechtswidrige Handlung darstellen kann. Entgegen der Behauptung großer Umweltverschmutzer*innen hat der IGH anerkannt, dass es wissenschaftlich möglich ist, den Beitrag jedes Staates zur Klimakrise unter Berücksichtigung der aktuellen und kumulativen Emissionen zu bestimmen. Staaten, insbesondere solche mit historisch hohen Treibhausgasemissionen, müssen Verantwortung übernehmen, die von ihnen verursachten Klimaschäden beheben und Garantien für die Nichtwiederholung geben.“
In Anlehnung an den Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte bekräftigte der IGH, dass der Klimawandel zur Zwangsvertreibung von Menschen führen kann, die Sicherheit suchen, auch über Grenzen hinweg, und betonte, dass in solchen Fällen der Schutz vor Zurückweisung gilt.