31. März 2026 | Index Nummer: IOR 40/0863/2026 | Original (englisch): hier
Diese Stellungnahme, die auf die Einladung des Vorsitzes der UNFCCC COP30 hin verfasst wurde, argumentiert, dass ein gerechter Ausstieg aus fossilen Brennstoffen ausdrücklich in den Menschenrechtsnormen und -grundsätzen verankert sein muss; ebenso wie das Ziel, den globalen Temperaturanstieg auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen; das Verursacher*innenprinzip; und die Gerechtigkeit. Es muss anerkannt werden, dass die Klimakrise im Kern eine Menschenrechtskrise ist, deren Auswirkungen unverhältnismäßig stark marginalisierte Einzelpersonen und Gruppen treffen, und daher als eine Frage der Klimagerechtigkeit angegangen werden muss, die die Ursachen der Klimakrise hinterfragt und untersucht, wie der vom Menschen verursachte Klimawandel Ungleichheiten verstärkt und vergrößert.
1. EINLEITUNG
Amnesty International begrüßt die Initiative des Vorsitzes der COP30, einen Fahrplan für den gerechten, geordneten und ausgewogenen Ausstieg aus fossilen Brennstoffen zu entwickeln, um die Umsetzung von Absatz 28(d) der ersten globalen Bestandsaufnahme (Global Stocktake, GST) zu unterstützen und den bereits erzielten politischen Konsens in konkrete Umsetzungsoptionen zu überführen.
In diesem Beitrag wird argumentiert, dass ein gerechter Übergang weg von fossilen Brennstoffen ausdrücklich in den Menschenrechtsnormen und -grundsätzen verankert sein muss; ebenso wie das Ziel, den globalen Temperaturanstieg auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen; das Verursacherprinzip; sowie die Gerechtigkeit, einschließlich der Grundsätze der gemeinsamen, aber differenzierten Verantwortlichkeiten und jeweiligen Fähigkeiten (CBDR-RC) und der Generationengerechtigkeit. Es muss anerkannt werden, dass die Klimakrise im Kern eine Menschenrechtskrise ist, deren Auswirkungen unverhältnismäßig stark marginalisierte Einzelpersonen und Gruppen treffen, wie indigene Völker; rassifizierte Gemeinschaften; Menschen an vorderster Front der Klimakrise (Frontline-Gemeinschaften); Fischer*innen und Küstengemeinden; Kleinbäuer*innen, ländliche und andere landabhängige Gruppen; Frauen und Mädchen; Kinder und Jugendliche; ältere Menschen; Migrant*innen; Gruppen afrikanischer Abstammung, Menschen mit Behinderungen sowie Arbeitnehmer*innen in prekären Arbeitsverhältnissen. Der Klimawandel muss als ein Problem der Ungerechtigkeit betrachtet und angegangen werden. Dazu ist es unerlässlich, einen Ansatz der Klimagerechtigkeit zu verfolgen, der die Ursachen der Klimakrise untersucht und aufzeigt, wie der vom Menschen verursachte Klimawandel Ungleichheiten verstärkt und vertieft. Er fordert mächtige Institutionen dazu auf, diese Ungleichgewichte und Ungerechtigkeiten anzugehen und die Grundlagen für eine Zukunft zu schaffen, die die Diskriminierung der Gegenwart und der Vergangenheit nicht wiederholt.
Amnesty International hält einen umfassenden, raschen, gerechten und finanziell abgesicherten Ausstieg aus fossilen Brennstoffen für unverzichtbar, um die Menschenrechte zu schützen und eine Verschlimmerung der bereits umfassend dokumentierten Schäden zu verhindern, die sowohl durch die globale Erwärmung als auch durch den gesamten Lebenszyklus fossiler Brennstoffe verursacht werden.
2. WESENTLICHE HINDERNISSE BEIM AUSSTIEG AUS FOSSILEN BRENNSTOFFEN
Dieser Abschnitt befasst sich mit der Frage: Was sind die größten Hindernisse – seien sie physischer, wirtschaftlicher, finanzieller, institutioneller, technologischer oder sozialer Natur –, die einen Ausstieg aus fossilen Brennstoffen verhindern?
2.1. Anhaltendes Fehlen einer angemessenen internationalen Regulierung der Produktion fossiler Brennstoffe
Trotz eines wachsenden wissenschaftlichen und politischen Konsenses über die Notwendigkeit, sich von fossilen Brennstoffen zu lösen, gibt es nach wie vor kein kohärentes und umfassendes internationales Instrument, das deren Produktion, Ausbau und Ausstieg direkt regelt, was zu anhaltenden normativen und koordinativen Lücken auf internationaler Ebene beiträgt.
Die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) und das Pariser Abkommen enthalten keine expliziten Bestimmungen zur Regulierung der Versorgung mit fossilen Brennstoffen. Fortschritte bei der Erreichung der Ziele dieser beiden Verträge wurden wiederholt durch konsensbasierte Entscheidungsstrukturen behindert, was die Verabschiedung ehrgeiziger Verpflichtungen hinsichtlich der Beendigung von Exploration und Ausbau sowie des Ausstiegs aus der bestehenden Produktion erschwert. Vor diesem Hintergrund werden die Forderungen nach einer Reform der UNFCCC immer lauter.1
Eine weitere Herausforderung ist die Ausklammerung des Militärsektors aus der Berichterstattung der Staaten über Treibhausgasemissionen.2 Dies beeinträchtigt den Zugang zu Informationen über das tatsächliche Ausmaß der aktuellen Emissionen und behindert die Entwicklung von Plänen zu deren Reduzierung. Eine verpflichtende Berichterstattung über militärische Emissionen an die UNFCCC sollte als dringender Schritt gefordert werden, ebenso wie ehrgeizige Reduktionsziele für den Militärsektor in den Nationally Determined Contributions (NDCs) mit sinnvollen Maßnahmen zu deren Erreichung.
Nach Einschätzung von Amnesty International untergräbt diese Lücke in der Regierungsführung die Fähigkeit der Staaten, ihre nationalen Pläne mit dem Ziel in Einklang zu bringen, die globale Erwärmung auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, wie durch das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) zum Klimawandel aus dem Jahr 2025 bestätigt wurde,3 und sicherzustellen, dass der Übergang auf gerechte, vorhersehbare und menschenrechtskonforme Weise erfolgt, basierend auf dem Grundsatz der CBDR-RC.
2.2. Anhaltender Ausbau fossiler Brennstoffe und das Fehlen geplanter, gesteuertem Ausstiegspfade
Die fortgesetzte Exploration, Genehmigung und der Ausbau von Kohle-, Öl- und Gasprojekten in Verbindung mit anhaltenden Investitionen und Subventionen für die fossile Brennstoffindustrie untergraben die Glaubwürdigkeit jeglicher Übergangs-Roadmap und erhöhen das Risiko, dass künftige Emissionen festgeschrieben werden, die mit dem 1,5-Grad-Ziel unvereinbar sind.
Amnesty International hob hervor, dass es den Staaten auf der COP30 nicht gelungen ist, neue entschlossene Maßnahmen zu verabschieden, um sicherzustellen, dass die globale Erwärmung auf 1,5 °C begrenzt wird, und dass sie sich auch nicht auf einen Aufruf zum gerechten und ausgewogenen Ausstieg aus allen fossilen Brennstoffen einigen konnten.4
Ohne einen Rahmen für einen geplanten Ausstieg dürfte der Produktionsrückgang ungeordnet verlaufen, wodurch unverhältnismäßige Kosten und Auswirkungen auf Arbeitnehmer*innen, marginalisierte Gemeinschaften und Länder abgewälzt werden, die von Einnahmen aus fossilen Brennstoffen abhängig sind.
2.3. Unangemessener Einfluss der fossilen Brennstoffindustrie auf multilaterale und nationale Klimaschutzmaßnahmen
Die Vereinnahmung multilateraler und nationaler Entscheidungsgremien im Klimabereich durch die Wirtschaft hat zu einem unangemessenen Einfluss der fossilen Brennstoffindustrie auf die klimapolitische Entscheidungsfindung geführt. Dieser Einfluss trägt dazu bei, dass Subventionen für fossile Brennstoffe weiterhin in hohem Maße gewährt werden, dass Produzenten fossiler Brennstoffe regulatorische Vorteile genießen, die sich für eine Schwächung des Umweltschutzes einsetzen,5 sowie zur Verbreitung von Desinformation über die Klimakrise und die zu ihrer Bewältigung erforderlichen Maßnahmen.6
Dies führt zudem zur Förderung riskanter und unbewährter Technologien wie der Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (CCS) sowie Solar- und Geoengineering, die die Gefahr bergen, die Nutzung fossiler Brennstoffe zu verlängern, anstatt den notwendigen raschen Ausstieg zu ermöglichen. Der UN-Sonderberichterstatter für die Auswirkungen der umweltgerechten Bewirtschaftung und Entsorgung gefährlicher Stoffe und Abfälle auf die Menschenrechte hat die von diesen Technologien ausgehenden Risiken hervorgehoben, darunter die Gesundheits- und Sicherheitsrisiken von CCS, während gleichzeitig die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und die damit verbundenen Umweltungerechtigkeiten zementiert werden.7 Der Beratende Ausschuss des UN-Menschenrechtsrats hat ebenfalls betont, dass die Entwicklung neuer Technologien zum Klimaschutz, einschließlich der direkten Kohlenstoffentfernung und des Solar-Geo-Engineering, sowie die Politik zu deren Unterstützung derzeit „nicht im Einklang mit den Schutzstandards des Menschenrechtsregimes stünden“.8
Rechtliche und wirtschaftliche Hindernisse, die der fossilen Brennstoffindustrie zugutekommen, behindern auch ehrgeizige Klimaschutzmaßnahmen. Mechanismen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten (ISDS), die häufig in Handels- und Investitionsabkommen enthalten sind, ermöglichen es ausländischen Unternehmen aus dem Bereich fossiler Brennstoffe und anderen umweltschädlichen Großunternehmen, Übergangsmaßnahmen in den Ländern, in denen sie tätig sind, im Rahmen undurchsichtiger internationaler Schiedsverfahren anzufechten, die mit den internationalen Menschenrechten unvereinbar sind. Es hat sich gezeigt, dass diese Mechanismen eine abschreckende Wirkung auf legitime politische Maßnahmen haben.9 Entschädigungen, die in ISDS-Verfahren gegen fiskalische Maßnahmen zugesprochen werden, sowie die daraus resultierenden Steuerausfälle können eine Form impliziter Subventionen für fossile Brennstoffe darstellen.10
2.4. Strukturelle Hindernisse in Bezug auf Finanzierung, Verschuldung und die internationale Finanzarchitektur
Viele Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen sehen sich mit strukturellen Hindernissen bei der Überwindung ihrer Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen konfrontiert, darunter übermäßige Schuldenrückzahlungsverpflichtungen, unzureichender Zugang zu angemessener, nicht schuldenbildender Finanzierung für Klimaschutzmaßnahmen und zur Bewältigung von Verlusten und Schäden sowie ein Mangel an technischer Unterstützung bei der Entwicklung von Plänen für den Ausstieg und einen gerechten Übergang.
Amnesty International hat immer wieder betont, dass Klimaschutzmaßnahmen und die Energiewende keine Dynamiken der Verschuldung und des Rohstoffabbaus reproduzieren dürfen, sondern stattdessen der Bereitstellung neuer, zusätzlicher, vorhersehbarer, bedarfsorientierter und schuldenfreier Finanzmittel Vorrang einräumen sollten – insbesondere durch Länder mit hohem Einkommen, die die größte Verantwortung für die globale Erwärmung tragen –, zugunsten von Ländern mit niedrigerem Einkommen und deren Bevölkerungen und Gemeinschaften, die am stärksten von der Klimakrise betroffen sind.11
Derzeit wird das Verursacher*innenprinzip nicht in der Weise umgesetzt, wie die fossile Brennstoffindustrie und andere kohlenstoffintensive Industrien agieren, und auch nicht angesichts des extrem hohen CO2-Fußabdrucks ultrareicher Einzelpersonen, wobei der Großteil der Kosten für Klimaschutzmaßnahmen auf Staaten und Steuerzahler*innen entfällt. Würde man jedoch durch progressive Besteuerung, Subventionsreformen und andere Maßnahmen einen größeren Teil der Last der Bewältigung der Klimakrise auf diese Akteur*innen verlagern, könnten Milliarden von Dollar zur Unterstützung der notwendigen Klimaschutzmaßnahmen aufgebracht werden.12
Diese Ungleichgewichte wirken sich auch auf die politische Legitimität des Übergangsprozesses aus. Wenn konkrete Mechanismen für internationale Zusammenarbeit, finanzielle Unterstützung, eine Reform der internationalen Finanzarchitektur sowie die Beendigung der derzeitigen schädlichen, auf Rohstoffabbau ausgerichteten Handels- und Investitionspraktiken – die häufig auf die Geschichte und die Praktiken der Kolonialzeit zurückzuführen sind – nicht in den Fahrplan aufgenommen werden, besteht die Gefahr, dass gerade jene unverhältnismäßig stark belastet werden, die bereits jetzt am stärksten unter den Folgen der Klimakrise und der auf fossilen Brennstoffen basierenden Wirtschaft leiden.
2.5. Lokale Auswirkungen, Umweltrassismus und Menschenrechtsverletzungen entlang des gesamten Lebenszyklus fossiler Brennstoffe
Eine gerechte Energiewende erfordert ein umfassendes Verständnis der Auswirkungen auf Menschen-, Land- und Pachtrechte, die durch die Gewinnung, Verarbeitung, den Transport und die Stilllegung von Infrastruktur für fossile Brennstoffe verursacht werden, da diese Aktivitäten nicht nur die globale Erwärmung vorantreiben, sondern auch Umweltverschmutzung, Umweltzerstörung, den Verlust der biologischen Vielfalt, Gesundheitsschäden, die Zerstörung von Lebensgrundlagen und Rechtsverletzungen in bestimmten Gebieten zur Folge haben.
Der Bericht „Extraction Extinction“ von Amnesty International aus dem Jahr 2025 zeigt, dass mindestens 2 Milliarden Menschen, also etwa ein Viertel der Weltbevölkerung, in einem Umkreis von 5 km um 18.273 derzeit in Betrieb befindliche Standorte fossiler Brennstoffinfrastruktur leben und dass mindestens 463 Millionen Menschen in einem Umkreis von 1 km um solche Standorte leben.13
Demselben Bericht zufolge leben mehr als 520 Millionen Kinder im Umkreis von 5 km um diese Infrastruktur, während die Nähe zu Standorten fossiler Brennstoffe mit einem erhöhten Risiko für Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Bronchitis, Asthma, negative Auswirkungen auf die Fortpflanzungsfähigkeit und andere gesundheitsschädliche Folgen in Verbindung gebracht wird.14
Die Untersuchung ergab ferner, dass sich mindestens 16,1 % der weltweit bekannten Infrastruktur für fossile Brennstoffe auf indigenen Gebieten befinden, obwohl indigene Völker weniger als 5 % der Weltbevölkerung ausmachen, und dass sich mindestens 32 % der kartierten Standorte mit einem oder mehreren kritischen Ökosystemen überschneiden.
Diese Ergebnisse unterstreichen, dass die Klimakrise und die fossile Wirtschaft strukturelle Ungleichheiten und intersektionale Benachteiligungen verschärfen, darunter Umweltrassismus, die Zerstörung kritischer Ökosysteme, politische Ausgrenzung sowie die Marginalisierung von Frontline-Gemeinschaften und den „Fenceline“-Gemeinschaften – also jenen, die in der Nähe von Infrastruktur für fossile Brennstoffe leben. Jeder glaubwürdige Fahrplan muss Klimagerechtigkeit in den Mittelpunkt stellen und diese sozialen, ökologischen und menschenrechtlichen Dimensionen ausdrücklich anerkennen.
3. HEBEL UND MECHANISMEN ZUR BESCHLEUNIGUNG DER UMSETZUNG
Dieser Abschnitt befasst sich mit der Frage: Welche potenziellen Hebel – seien sie wirtschaftlicher, finanzieller, institutioneller, sozialer oder technologischer Natur – gibt es, um die Umsetzung der Verpflichtung zum Übergang zu beschleunigen?
3.1. Menschenrechte in den Klimaschutzmaßnahmen aller relevanten Sektoren in den Mittelpunkt stellen
Amnesty International vertritt die Auffassung, dass wirksame Klimaschutzmaßnahmen die Menschenrechte aller Menschen ohne Diskriminierung achten, schützen und verwirklichen müssen und dass Strategien zu Klimaschutz, Anpassung, Verlusten und Schäden sowie zur Entfossilisierung15 in allen Wirtschaftssektoren menschenzentrierte Ansätze verfolgen müssen, die von sozialer Gerechtigkeit geleitet sind.
Dies erfordert die Einbindung wirksamer Schutzmaßnahmen für marginalisierte Gruppen, darunter indigene Völker, rassifizierte Gruppen, Fischer*innen und Küstengemeinden, ländliche und bäuerliche Gemeinschaften, Gemeinschaften afrikanischer Herkunft, Frauen und Mädchen, Kinder und Jugendliche, ältere Menschen, Migrant*innen, Menschen mit Behinderungen, Gemeinden an der Frontlinie und in der Nähe von Industrieanlagen, Arbeitnehmer*innen in prekären Beschäftigungsverhältnissen sowie andere Gruppen, die unverhältnismäßig stark von der Klimakrise, Umweltrassismus und den Auswirkungen der fossilen Wirtschaft auf Menschen- und Landrechte betroffen sind, in alle Übergangswege integriert werden müssen, wobei eine sinnvolle Beteiligung, freie, vorherige und informierte Zustimmung, Zugang zu Informationen, Transparenz und Rechenschaftspflicht gewährleistet werden müssen. Dies bedeutet auch, dass Übergangsmaßnahmen die Arbeitsrechte achten und sozialen Schutz, Weiterbildung und Umschulung sowie menschenwürdige Arbeit in nachhaltigen Branchen für Arbeitnehmer*innen in allen von der Entfossilisierung der Wirtschaft betroffenen Sektoren gewährleisten müssen.
Wirksame Klimaschutzmaßnahmen erfordern zudem die Achtung, den Schutz und die Verwirklichung der Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und friedliche Versammlung, damit alle, insbesondere die Betroffenen sowie Umwelt- und Menschenrechtsverteidiger*innen (EHRDs), die ihre Rechte verteidigen, frei und ohne Angst vor Repressalien in einen sinnvollen Dialog über den Übergang treten können.16
Darüber hinaus muss ein menschenrechtskonformer Ansatz für einen gerechten Übergang die gesellschaftliche Teilhabe als grundlegendes – und nicht als nebensächliches – Element der Ausarbeitung, Umsetzung, Überwachung und Überprüfung von Klima- und Energiepolitiken anerkennen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist nicht nur ein Recht für alle, sondern auch unerlässlich für wirksame Klimaschutzmaßnahmen. Daher müssen zusätzliche Anstrengungen unternommen werden, um die Einbeziehung bereits marginalisierter Gemeinschaften, wie der oben genannten, sicherzustellen.
Ohne eine wirksame, kontinuierliche und informierte Beteiligung der Öffentlichkeit – auch in den Bereichen, in denen Prioritäten, Finanzierung, Schutzmaßnahmen und Umsetzungsmechanismen festgelegt werden – besteht die Gefahr, dass Übergangspolitiken historische Muster der Ausgrenzung reproduzieren und strukturelle Ungleichheiten vertiefen.
In diesem Sinne bietet der COP30-Roadmap-Prozess einen wichtigen Rahmen, der konsolidiert und verfeinert werden muss. Die Entscheidung, die Kanäle für die gesellschaftliche Beteiligung zu erweitern, auch in Bereiche, die traditionell am Rande der formellen Verhandlungen stehen, unterstreicht die Bedeutung der Institutionalisierung offenerer, pluralistischerer und zugänglicherer Modelle für die Einbindung der Zivilgesellschaft in Klimaprozesse. Die Roadmap des Vorsitzes muss daher ausdrücklich anerkennen, dass ein gerechter, geordneter und ausgewogener Übergang die Kontinuität und Verbesserung dieser partizipativen Strukturen erfordert, verbunden mit einer Ausweitung der Präsenz der Zivilgesellschaft in verschiedenen legitimen Räumen für Beratung, Interessenvertretung, Überwachung und Bewertung.
Dies setzt auch die Erkenntnis voraus, dass ein gerechter Übergang sich nicht auf den technologischen Austausch von Energiequellen beschränkt, sondern auch einen strukturellen wirtschaftlichen und sozialen Wandel erfordert, der in der Lage ist, neue „Opferzonen“¹⁷ und neue Rechtsverletzungen zu verhindern, unter anderem in den Lieferketten für kritische Mineralien¹⁸ und bei Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien.¹⁹
Schließlich bedeutet dies auch, dass Klimaschutzmaßnahmen das Problem des in vielen Ländern und Gebieten weit verbreiteten ungleichen Zugangs zu Energie angehen müssen, um sicherzustellen, dass der Übergang zur Versorgung aller mit nachhaltig erzeugter erneuerbarer Energie führt, ohne Diskriminierung.
3.2. Stärkung der internationalen Zusammenarbeit und Förderung neuer multilateraler Governance-Rahmenwerke
Für Amnesty International lassen sich der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen und die Entfossilisierung der Wirtschaft nicht allein durch nationale Pläne oder fragmentierte freiwillige Instrumente bewältigen; vielmehr erfordern sie eine stärkere internationale Zusammenarbeit und die Entwicklung neuer multilateraler Rahmenwerke, die in der Lage sind, die strukturellen Hindernisse für die Dekarbonisierung der Weltwirtschaft zu beseitigen.
In diesem Zusammenhang würde der vorgeschlagene Vertrag über fossile Brennstoffe, der derzeit von 18 Ländern unterstützt wird, im Falle seiner Verabschiedung ein spezielles Rechtsinstrument darstellen, dessen Kern die internationale Zusammenarbeit bildet.20 Der vorgeschlagene Vertrag hat das Potenzial, das Pariser Abkommen zu ergänzen, indem er die Klimakrise an ihrer Quelle angeht, nämlich bei der Produktion und Nutzung fossiler Brennstoffe, und gleichzeitig eine institutionelle Architektur für die Koordinierung, Finanzierung und gerechte Abkehr durch einen gerechten Übergang bereitstellt.
Ein Vertrag über fossile Brennstoffe könnte Verpflichtungen festlegen, die bestehende Produktion auslaufen zu lassen und die Vergabe neuer Lizenzen für Kohle, Öl und Gas zu beenden, Subventionen für fossile Brennstoffe abzuschaffen, Kooperationsmechanismen zwischen produzierenden und konsumierenden Ländern zu schaffen, die Finanzierung von Plänen für einen gerechten Übergang zu unterstützen und die rechtliche Klarheit hinsichtlich der Verpflichtungen der Staaten in Bezug auf fossile Brennstoffe sowohl individuell als auch kollektiv zu erhöhen. Mechanismen zur Rechenschaftspflicht zur Überwachung und Bewertung der Fortschritte könnten dazu beitragen, das Vertrauen in den Multilateralismus wiederherzustellen. Ein Vertrag über fossile Brennstoffe könnte eine wichtige Rolle bei der Verwirklichung größerer Klimagerechtigkeit spielen.
3.3. Konkrete Mechanismen zur Ermöglichung eines gerechten und ausgewogenen Übergangs
Amnesty International hält es für unerlässlich, dass in der Roadmap des COP30-Vorsitzes ausdrücklich die Notwendigkeit internationaler Mechanismen anerkannt wird, die den Übergang für Länder, die von fossilen Brennstoffen abhängig sind, finanziell, sozial und politisch tragbar machen.
Zu den relevanten Mechanismen, die in internationalen Debatten bereits identifiziert wurden und die nach Ansicht von Amnesty International eingeführt und umgesetzt werden sollten, gehören:
- Rasche Verabschiedung eines soliden Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über internationale Zusammenarbeit im Steuerbereich, das einen Rahmen bieten würde, um:
- das Problem sowohl illegaler Finanzströme (IFFs) als auch wirtschaftlicher Praktiken wie aggressiver Steuervermeidung umfassend anzugehen, mit dem Ziel, eine stärkere Mobilisierung inländischer Ressourcen insbesondere in Ländern mit niedrigem Einkommen zu ermöglichen, um Menschenrechte und konsequentes Klimaschutzhandeln zu verwirklichen.
- eine globale Steuerverwaltungsstruktur zu schaffen, die fair und transparent ist und über integrierte Mechanismen der Rechenschaftspflicht verfügt, einschließlich einer zwischenstaatlichen UN-Steuerkommission mit gleicher Vertretung aller Vertragsstaaten, die darauf abzielt, wirksame Steuerpraktiken und -politiken auf der Grundlage von Menschenrechtsgesetzen und -standards zu harmonisieren
- Ein Mechanismus zur Schuldenregelung, wie beispielsweise ein UN-Rahmenübereinkommen über Staatsschulden, um einige der systemischen Ursachen für eine untragbare Überschuldung anzugehen, die ein strukturelles Hindernis für den Übergang darstellt;
- Einen globalen Fonds für einen gerechten Übergang mit vorhersehbarer und angemessener Finanzierung, um technische und finanzielle Unterstützung für die Entwicklung und Umsetzung nationaler Ausstiegs- und gerechter Übergangspläne zu leisten;
- Einen globalen Sozialschutzfonds, der einkommensschwachen Ländern dabei helfen würde, diejenigen zu unterstützen, deren Lebensgrundlagen durch den Übergang beeinträchtigt werden;
- Eine solide Strategie zur Mobilisierung von Ressourcen für den Fonds zur Bewältigung von Verlusten und Schäden als Teil von Maßnahmen zur Aufstockung der Finanzmittel zur Bewältigung von Verlusten und Schäden, um einkommensschwache Länder bei der Bewältigung unvermeidbarer gegenwärtiger und künftiger Verluste und Schäden durch den Klimawandel zu unterstützen;
- Ein internationales Register für klimabedingte Verluste und Schäden; und
- Mechanismen für Transparenz und Rechenschaftspflicht in Bezug auf Produktionspläne, einschließlich derer nationaler und internationaler Unternehmen im Bereich fossiler Brennstoffe, sowie in Bezug auf die Ermittlung und Abschaffung aller expliziten und impliziten Subventionen für fossile Brennstoffe bei gleichzeitiger Umsetzung von Maßnahmen zur Abfederung der Folgen für die am stärksten betroffenen
4. RELEVANTE ERKENNTNISSE UND BELEGE FÜR DEN FAHRPLAN
Dieser Abschnitt befasst sich mit der Frage: Welche Erfahrungen, bewährten Verfahren und Erkenntnisse aus nationalen, regionalen oder sektoralen Fahrplänen können weitergegeben werden?
4.1. Die jüngsten Erfahrungen der COP30 und die Notwendigkeit, die Umsetzung mit Gerechtigkeit voranzutreiben
Die Analyse der COP30 durch Amnesty International ergab, dass Menschenrechte in den Gesamtergebnissen der Konferenz zwar weitgehend ausgeklammert wurden, die Entscheidung zur Einrichtung eines Prozesses zur Entwicklung eines Mechanismus für einen gerechten Übergang – wie von einer breiten Koalition aus zivilgesellschaftlichen Organisationen und indigenen Völkern gefordert – jedoch einen bedeutenden Schritt in Richtung Klimagerechtigkeit darstellte. 21
Amnesty International ist der Ansicht, dass dieser Mechanismus das Potenzial hat, die Menschen und ihre Rechte in den Mittelpunkt des notwendigen und unvermeidlichen Ausstiegs aus der Produktion und Nutzung fossiler Brennstoffe zu stellen, insbesondere da er menschenrechtsbasierte Prinzipien wie gerechten Übergang, Gerechtigkeit, sinnvolle Beteiligung sowie die freie, vorherige und informierte Zustimmung indigener Völker umfasst.
Diese Elemente sollten direkt in die Roadmap des COP30-Vorsitzes einfließen, um ein rein programmatisches oder technokratisches Dokument zu vermeiden, das losgelöst ist von den materiellen Anforderungen der Klimagerechtigkeit und den internationalen Verpflichtungen der Staaten.
4.2. Belege für die schädlichen Auswirkungen der Infrastruktur für fossile Brennstoffe auf Gebiete, Völker und andere Gemeinschaften, Ökosysteme sowie Verteidiger*innen der Umwelt- und Menschenrechte
Die von Amnesty International gesammelten Belege zeigen, dass die Infrastruktur für fossile Brennstoffe „Opferzonen“ schafft und vertieft; die territoriale Integrität indigener Völker und anderer Gemeinschaften untergräbt; die biologische Vielfalt zerstört und lebenswichtige Ökosysteme beeinträchtigt; und häufig mit Einschüchterung und Kriminalisierung von Verteidiger*innen der Umwelt- und Menschenrechte einhergeht.
„Extraction Extinction“ dokumentiert beispielsweise die Auswirkungen auf handwerkliche Fischer*innen in der Guanabara-Bucht in Brasilien, auf die Landverteidiger*innen der Wet’suwet’en in Kanada, auf Küstengemeinden im Saloum-Delta im Senegal sowie auf Bevölkerungsgruppen, die von der Verschmutzung durch fossile Brennstoffe und dem Abfackeln von Gas in Ecuador, Kolumbien und Nigeria betroffen sind.22
Diese Belege zeigen, dass Übergangswege nicht allein auf makroökonomische oder energiesystemische Dimensionen beschränkt werden können, sondern ein Verständnis der Auswirkungen, der sozio-ökologischen Verbindlichkeiten und der Notwendigkeit von Klimareparationen einbeziehen müssen, die auf Verpflichtungen zur Abhilfe und Sanierung von Schäden beruhen, die aus dem Lebenszyklus fossiler Brennstoffe resultieren und
alle territorialen, intersektionalen und anderen relevanten Dimensionen berücksichtigen.
5. ERFAHRUNGEN, BEWÄHRTE VERFAHREN UND GEWONNENE ERKENNTNISSE
Dieser Abschnitt befasst sich mit der Frage: Welche Erfahrungen, bewährten Verfahren und gewonnenen Erkenntnisse aus nationalen, regionalen oder sektoralen Roadmaps können weitergegeben werden?
5.1. Verankerung der Roadmap in den Menschenrechten
Eine wichtige Erkenntnis ist, dass Roadmaps für den Übergang nur dann legitim und wirksam sind, wenn sie auf Menschenrechten, Gerechtigkeit und sinnvoller Beteiligung beruhen. Die Erkenntnisse aus dem Prozess zur Entwicklung eines Mechanismus für einen gerechten Übergang sollten in die Ausarbeitung der Roadmap sowie in nationale Pläne für einen gerechten Übergang einfließen, da dieser Mechanismus Prinzipien wie menschenzentrierte Ansätze, breite Beteiligung, Gerechtigkeit, Menschenrechte und die Achtung der Rechte indigener Völker anerkennt.
5.2. Gewährleistung des Rechts auf Wiedergutmachung und Klimareparationen
Eine weitere wichtige Erkenntnis ist, dass der Übergang nicht nur als technologischer Austausch zwischen Energiequellen verstanden werden kann, sondern dass vergangene, gegenwärtige und zukünftige Schäden, die Völker und Gemeinschaften erlitten haben, angegangen werden müssen. Der Internationale Gerichtshof (IGH) stellte in seinem Gutachten von 2025 klar, dass „das Versäumnis eines Staates, geeignete Maßnahmen zum Schutz des Klimasystems vor Treibhausgasemissionen zu ergreifen – einschließlich durch die Förderung fossiler Brennstoffe, den Verbrauch fossiler Brennstoffe, die Erteilung von Lizenzen zur Exploration fossiler Brennstoffe oder die Gewährung von Subventionen für fossile Brennstoffe – eine völkerrechtswidrige Handlung darstellen kann“ und dass „[w]enn Staaten gegen eine oder mehrere ihrer völkerrechtlichen Verpflichtungen verstoßen, sie verpflichtet sind, das rechtswidrige Verhalten einzustellen, Garantien für die Nichtwiederholung zu geben und für den daraus resultierenden Schaden vollständigen Wiedergutmachung zu leisten“.23
Die Untersuchungen von Amnesty International zu den Auswirkungen der Infrastruktur für fossile Brennstoffe auf die Menschenrechte in verschiedenen Ländern²⁴ sowie zu den Folgen des Abbaus kritischer Mineralien²⁵ und der damit verbundenen Lieferketten²⁶ sowie von Projekten im Bereich erneuerbarer Energien²⁷ liefern überzeugende Belege für die Notwendigkeit von Wiedergutmachungsmaßnahmen. Dies könnte Umweltsanierungsmaßnahmen in Form von Aufräumarbeiten an der Infrastruktur für fossile Brennstoffe umfassen, wie sie im Nigerdelta erforderlich sind,28 sowie Klimareparationen für bestehende und künftige Verluste und Schäden in den betroffenen Gebieten, die durch den Klimawandel verursacht werden.29 Der Fahrplan muss sich auch mit dem Schutz der Lebensgrundlagen befassen, unter anderem durch einen erweiterten, universellen Sozialschutz,30 sowie mit der Verhinderung neuer „Opferzonen“.
Die in Kontexten wie der Guanabara-Bucht, dem Gebiet der Wet’suwet’en, dem Saloum-Delta, der Demokratischen Republik Kongo, den Philippinen und anderen von Amnesty International untersuchten Fällen dokumentierten Beweise zeigen, wie wichtig es ist, Klimaschutzmaßnahmen mit territorialer Gerechtigkeit, Umweltschutz, Zugang zu Informationen und Rechenschaftspflicht zu verknüpfen. Sie zeigen auch, dass politische Maßnahmen, die ohne die wirksame Beteiligung der betroffenen Bevölkerungsgruppen konzipiert werden, dazu neigen, Menschenrechtsverletzungen und soziale Konflikte zu reproduzieren.
6. EMPFEHLUNGEN FÜR DEN FAHRPLAN DES COP30-VORSITZES
Dieser Abschnitt befasst sich mit der Frage: Wie kann ein gerechter, geordneter und ausgewogener Übergang die vielfältigen Realitäten von Ländern in unterschiedlichen Entwicklungsstadien und mit unterschiedlichem Grad an Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen am besten widerspiegeln?
Angesichts der oben genannten Erkenntnisse und Positionen empfiehlt Amnesty International, dass der Fahrplan der COP30-Präsidentschaft:
- ausdrücklich zu bekräftigen, dass die Klimakrise eine Menschenrechtskrise ist und dass der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen von den Menschenrechten geleitet werden muss, einschließlich Nichtdiskriminierung und Generationengerechtigkeit, Klimagerechtigkeit und sozialer Gerechtigkeit sowie den Grundsätzen der CBDR-RC und des Verursacher*innenprinzips.
- in ihrer endgültigen Formulierung die Erkenntnisse zu berücksichtigen, dass mindestens 2 Milliarden Menschen in der Nähe bestehender Infrastruktur für fossile Brennstoffe leben und dass eine fortgesetzte Ausweitung mindestens 135 Millionen weitere Menschen gefährden könnte, was die Dringlichkeit präventiver und struktureller Maßnahmen verdeutlicht;
- zu bekräftigen, dass ein gerechter, geordneter und ausgewogener Übergang weg von fossilen Brennstoffen ein Ende des Ausbaus neuer Projekte und Lizenzen für fossile Brennstoffe, ein Ende der Subventionen für fossile Brennstoffe (bei gleichzeitigem Schutz von Menschen mit geringerem Einkommen) sowie den geplanten, gesteuerten, gerechten, ausgewogenen und finanzierten Ausstieg aus der bestehenden Produktion im Einklang mit dem 1,5-Grad-Ziel erfordert.
- den Beginn eines Prozesses zur Vereinbarung einer verpflichtenden Berichterstattung über militärische Emissionen im Rahmen der UNFCCC sowie die Aufnahme von Emissionsminderungszielen für den Militärbereich in die NDCs zu empfehlen;
- die unverhältnismäßigen Auswirkungen der fossilen Wirtschaft auf marginalisierte Gruppen an der Frontlinie der Klimakrise ausdrücklich anzuerkennen, darunter unter anderem indigene Völker; rassifizierte Gemeinschaften; Fischer*innen und Küstengemeinden; Kleinbäuer*innen, ländliche und andere von der Landnutzung abhängige Gruppen; Frauen und Mädchen; Kinder und Jugendliche; ältere Menschen; Migrant*innen; Gemeinschaften afrikanischer Abstammung; Menschen mit Behinderungen sowie Arbeitnehmer*innen in prekären Beschäftigungsverhältnissen, auch im Hinblick auf Umweltrassismus und intersektionale Faktoren.
- eine wirksame, kontinuierliche, informierte und geografisch repräsentative Beteiligung der Öffentlichkeit als Voraussetzung für die Legitimität und Wirksamkeit jeder Übergangs-Roadmap anzuerkennen, wobei besonderes Augenmerk auf die Präsenz marginalisierter Gruppen, einschließlich indigener Völker, zu legen ist, die von der Klimakrise und der fossilen Wirtschaft unverhältnismäßig stark betroffen sind, und ihre Beteiligung an verschiedenen legitimen Foren für Interessenvertretung, Beratung, Überwachung und Bewertung sicherstellen, und nicht nur in marginalen oder symbolischen Beratungsgremien.
- die Notwendigkeit internationaler Finanzmechanismen zur Ermöglichung des Übergangs zu berücksichtigen, unter besonderer Berücksichtigung einer nicht schuldenbildenden Finanzierung auf der Grundlage des Verursacherprinzips; ein Ende des Rohstoffabbaus und eine wirtschaftliche Diversifizierung, die dazu beiträgt, die bleibenden Schäden des Kolonialismus zu bewältigen; technische Unterstützung und Kapazitätsaufbau, Technologietransfer, Umweltsanierung und Klimareparationen, sichere Stilllegung sowie sozialer Schutz für Arbeitnehmer und Gemeinschaften.
- anzuerkennen, dass neben dem in Entwicklung befindlichen UN-Steuerabkommen möglicherweise neue multilaterale Rahmenwerke erforderlich sind, um die UNFCCC und das Pariser Abkommen zu ergänzen, wie beispielsweise der vorgeschlagene Vertrag über fossile Brennstoffe, eine UN-Rahmenkonvention über Staatsschulden und ein globaler Sozialschutzfonds.
- Maßnahmen zu empfehlen, um eine Schwächung von Umweltschutzvorschriften zu verhindern, einschließlich einer Überprüfung bestehender Handels- und Investitionsabkommen sowie von Streitbeilegungsmechanismen zwischen Investoren und Staaten, um sicherzustellen, dass diese die Bemühungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel und den Menschenrechten nicht einschränken oder behindern.
- festzulegen, dass nationale, sektorale und subnationale Übergangsfahrpläne mit den Menschenrechten vereinbar und lokal bedarfsgerecht sein müssen und von Transparenz-, Rechenschafts- und Sanierungsmechanismen begleitet werden, die die Bereitstellung von Klimareparationen unterstützen.
7. SCHLUSSFOLGERUNG
Der Prozess der „Roadmap“ des COP30-Vorsitzes stellt eine strategische Chance dar, von allgemeinen politischen Verpflichtungen zu konkreten Umsetzungsparametern für einen Übergang weg von fossilen Brennstoffen zu gelangen, bei dem niemand zurückgelassen wird.
Damit diese Chance auf legitime und wirksame Weise genutzt werden kann, muss das Abschlussdokument anerkennen, dass ein gerechter Übergang Folgendes erfordert:
- die Achtung, den Schutz und die Verwirklichung aller Menschenrechte,
- eine wirksame Beseitigung der strukturellen Ungleichheiten und der durch die Kolonialzeit verursachten Schäden, die die Hauptursache der Klimakrise sind, sowie
- eine starke internationale Zusammenarbeit bei der Planung, Steuerung, Finanzierung und gerechten Verteilung der Kosten und Vorteile des Ausstiegs aus fossilen Brennstoffen und des Übergangs zu erneuerbaren Energien, die unter Achtung der Menschenrechte erzeugt werden und für alle zugänglich sind.
Amnesty International ist daher der Ansicht, dass ein auf das 1,5-Grad-Ziel ausgerichteter Fahrplan, der auf Gerechtigkeit basiert und sich den Menschenrechten verpflichtet fühlt, ein klares politisches Signal gegen den Ausbau fossiler Brennstoffe, für einen vollständigen, schnellen, fairen und finanziell abgesicherten Ausstieg sowie für multilaterale Mechanismen senden wird, die diesen Übergang in der Praxis ermöglichen können.