“Stop Burning our rights!”

Amnesty International 2021

Beitragsbild: © Michele Spatari / AFP via Getty Images

Executive Summary – Stand: 2021

DIE KLIMAKRISE IST EINE MENSCHENRECHTSKRISE

Das veränderte Klima bringt eine Menschenrechtskrise von noch nie dagewesenem Ausmaß mit sich. Der Klimawandel bedroht die zivilen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte heutiger und künftiger Generationen und letztlich die Zukunft der Menschheit. Wenn ein

Land oder eine Gemeinschaft von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen sind, können die Folgewirkungen das Recht auf ein Leben in Würde, eine Reihe von Freiheiten und in vielen Fällen sogar das kulturelle Überleben ganzer Bevölkerungsgruppen ernstlich in Gefahr bringen.

Mit der aktuellen globalen Erwärmung von 1,1°C über dem vorindustriellen Niveau erleben wir bereits verheerende Auswirkungen wie Hitzewellen und beispiellose Waldbrände, aufeinander folgende starke Tropenstürme und schwere Dürren. Diese Ereignisse zusätzlich zu den langsam eintretenden Auswirkungen des Klimawandels wie beispielsweise der Anstieg des Meeresspiegels, beeinträchtigen die Menschenrechte von Millionen Menschen. Unter anderem sind die Rechte auf Leben, Wasser, Nahrung, Wohnraum, Gesundheit, sanitäre Einrichtungen, einen angemessenen Lebensstandard, Arbeit, Entwicklung, eine gesunde Umwelt, Kultur und Selbstbestimmung betrof fen. Auch das Recht, frei von Diskriminierung und grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung zu leben, wird durch die Folgen des Klimawandels eingeschränkt. Diese Publikation zeigt auf, wie Menschen aufgrund des Klimawandels diese Rechte genommen werden und welchen Bedrohungen wir uns in Zukunft gegenübersehen könnten. Wegen des Taifuns Haiyan in den

Philippinen starben 2013 an die 6.300 Menschen. In Mosambik, Malawi und Simbabwe erlebten 2019 fast 4 Millionen Menschen Zyklone. Sie starben, wurden vertrieben und verloren so Zugang zu Schulen, Krankenhäusern und sanitären Einrichtungen. Nach Angaben des Internal Displacement Monitoring Centre, eines Zentrums zur Beobachtung von Binnenvertreibung, wurden zwischen 2008 und 2018 jährlich im Durchschnitt 20,88 Millionen Menschen durch Wetterereignisse innerhalb ihres Herkunftslandes vertrieben.

Jeder weitere Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur wird die Auswirkungen des Klima wandels für die Menschen und für den Planeten noch verstärken. Nach Prognosen der Welt gesundheitso rganisation werden zwischen 2030 und 2050 jährlich 250.000 zusätzliche Todesfälle im Zusammenhang mit dem Klimawandel erwartet. Todesursachen werden beispielsweise Malaria, Mangelernährung, Durchfall und Hitzestress sein. Das Welternährungsprogramm geht davon aus, dass der Klimawandel bis 2050 zu einer Zunahme des weltweiten Hungers und der Unterernährung um 20 Prozent führen könnte. Ein globaler Temperaturanstieg von 2°C würde dazu führen, dass mehr als 1 Milliarde Menschen unter einem starken Rückgang der Wasserressourcen leiden würden.

Bangladesch ist eines der durch den Klimawandel am stärksten gefährdeten Länder auf Festland. Die Bevölkerung ist durch den Anstieg des Meeres spiegels, tropische Wirbelstürme, Flusserosion, Überschwemmungen, Erdrutsche und Dürre bedroht.

Wissenschaftler_innen haben bestätigt, dass es von entscheidender Bedeutung ist, die durch schnittliche globale Erwärmung auf 1,5°C zu begrenzen. So schätzt die Zwischenstaatliche Sachverständigengruppe über Klimaänderungen (IPCC), dass 420 Millionen Menschen seltener extremen Hitzewellen ausgesetzt wären, dass 50 Prozent weniger Menschen von Wasserknappheit betroffen wären und dass das Risiko von Fluten für kleine Inselstaaten um bis zu 80 Prozent gesenkt würde, wenn man die Erwärmung unter 1,5°C hielte, im Vergleich mit einer Erwärmung von 2°C. Der Grenzwert von 1,5°C kann immer noch eingehalten werden, aber es sind dringende und weitreichende Maßnahmen erforderlich, und das Zeitfenster dafür verkleinert sich stetig. Sobald die CO2-Emissionen auf Null reduziert sind, müssen Regierungen einen weiteren, niedrigeren Schwellen wert für die globale Durchschnittstemperatur festlegen, der die schädlichen Auswirkungen auf die Menschenrechte, die bereits bei der derzeitigen globalen Durchschnittstemperatur aufgetreten sind, noch weiter vermindert.

Die Klimakrise ist Ausdruck von tiefliegenden Ungerechtigkeiten. Obwohl sie ein globales Problem ist, das alle betrifft, sind vor allem Menschen, die bereits Mehrfach- und intersektionale Diskriminierung erfahren, davon betroffen. Auch marginalisierte Gruppen, die von strukturellen Ungleichheiten, traditionellen Praktiken oder den politischen Maßnahmen betroffen sind, welche Ressourcen, Macht und Privilegien ungerecht verteilen, leiden stärker unter dem Klimawandel. So sind Frauen beispielsweise häufiger an Rollen oder Arbeitsplätze gebunden, in denen sie abhängig von natürlichen Ressourcen sind, wodurch sie klimatischen Einflüssen stärker ausgesetzt sind. Da ihnen der Zugang zu finanziellen oder technischen Ressourcen erschwert wird oder ihnen Landbesitz verwehrt bleibt, können sie sich weniger gut an den Klimawandel anpassen. Auch indigene Gemein schaften gehören zu den am stärksten vom Klimawandel betroffenen Gruppen, weil sie stark von der Natur abhängig sind. Die Natur ist ihre Lebensgrundlage, ihre Unterkunft, ihre Medizin und sie macht ihre kulturelle Identität aus. Außerdem wohnen sie oft in Gebieten, die sehr anfällig für klimabedingte Katastrophen sind, nachdem sie in der Vergangenheit aus ihren angestammten Siedlungsgebieten vertrieben wurden oder von rechtswidrigen Zwangsräumungen betroffen waren.

Menschen mit Behinderungen sind bei Klimakatastrophen stärker gefährdet, und ihre Bedürfnisse und Stimmen werden bei der Katastrophenvorsorge und bei den Risikostrategien meist vernach lässigt. Der vorliegende Bericht beschreibt, wie sich der Klimawandel auf diese und andere Menschen auswirkt, die aufgrund von Geschlecht, Klasse, ethnischer Zugehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer Minderheit oder Kaste, Behinderung, Alter und Aufenthaltsstatus marginalisiert sind.

Von der Klimakrise sind auch die Menschen in Entwicklungsländern unverhältnismäßig stark betroffen, insbesondere in den tief liegenden kleinen Inselstaaten und den am wenigsten entwickelten Ländern (Least Developed Countries – LDCs). Dies liegt nicht nur daran, dass sie für klimabedingte Katastrophen besonders anfällig sind, sondern auch an den zugrunde liegenden politischen und sozioökonomischen Faktoren, die die Auswirkungen dieser Ereignisse verstärken, einschließlich der dauerhaften Folgen des Kolonialismus. Der Klimawandel wird nicht nur die Auswirkungen des Kolonialismus fortführen, sondern tatsächlich wiederholen sich die kolonialen Verhältnisse in einer neuen Form, dem Klima-Kolonialismus. Die früheren Kolonialmächte sind für einen größeren Teil der globalen CO2-Emissionen verantwortlich, auch in den früheren Kolonien.

Die Klimawissenschaftler_innen James Hansen und Makiko Sato haben aufgezeigt, dass die USA, Großbritannien und Deutschland zwischen 1751 und 2014 einen kumulativen Pro-Kopf-Ausstoß an Treibhausgasen verursachten, der mindestens sechsmal höher war als der globale Durchschnitt. Russland, Kanada und Australien produzierten in derselben Zeit das Vier- bis Fünffache des globalen Durchschnitts. Die Verantwortung für den Klimawandel hängt eng mit dem Wohlstand zusammen. Ein Bericht von OXFAM weist nach, dass von 1990 bis 2015 die reichsten 10 Prozent der Weltbevölkerung (etwa 630 Millionen Menschen) für mehr als die Hälfte der gesamten CO2Emissionen verantwortlich waren. Im Gegensatz dazu waren die ärmsten 50 Prozent (etwa 3,1 Milliarden Menschen) für nur 7 Prozent der Emissionen verantwortlich. Das reichste Prozent der Weltbevölkerung war für den Ausstoß von mehr als doppelt so viel Kohlendioxid verantwortlich wie die ärmere Hälfte der Welt zusammen (15 Prozent im Vergleich zu 7 Prozent).

MENSCHENRECHTE SIND ESSENTIELL UM DIE KLIMAKRISE ZU BEWÄLTIGEN

Nach den internationalen Menschenrechtsnormen sind Länder rechtlich und verbindlich dazu verpflichtet, die Klimakrise zu bekämpfen. Wenn Staaten keine ausreichenden Maßnahmen ergreifen, um Menschenrechtsverletzungen durch den Klimawandel zu verhindern, einschließlich vorhersehbarer langfristiger Schäden, verletzen sie ihre Verpflichtungen gegenüber den Menschen rechtsnormen.

Internationale Menschenrechtsnormen enthalten umfassende rechtsverbindliche Vorgaben, durch die wirksame Klimaschutzstrategien und -maßnahmen eingefordert werden können. Sie bieten auch umfangreiche Instrumente zur Durchsetzung der rechtlichen Verpflichtungen der Staaten. Die Grundsätze und Standards der Menschenrechte bieten auch Unternehmen wichtige Anhaltspunkte, um ihre Verantwortung in Bezug auf die Klimakrise zu definieren. Die Menschenrechte sind daher unerlässlich, um Staaten und Unternehmen für Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel zur Rechenschaft zu ziehen.

Die Erkenntnis, dass der Klimawandel eine Menschenrechtskrise ist, ist auch deshalb wichtig, weil so noch mehr Menschen erreicht und inspiriert werden, sich für eine gerechte und schnelle Reaktion auf den Klimawandel einzusetzen. Wenn man sich auf die Menschenrechte stützend gegen den Klimawandel einsetzt – anstatt sich nur aufgrund des Umweltschutzes dagegen einzusetzen – könnte das einige Entscheidungsträger_innen dazu bringen, Entscheidungen zugunsten menschen rechtskonformer Klimaschutzmaßnahmen zu treffen, sei es aufgrund des eigentlichen Arguments oder indem man zeigt, dass der Klimaschutz in der Gesellschaft breite Unterstützung findet.

Wie viele UN-Institutionen und -Expert_innen, zivilgesellschaftliche Organisationen und indigene Gemeinschaften gezeigt haben, sind die Menschenrechte für die Stärkung der Klimaschutzmaß nahmen von wesentlicher Bedeutung. Die Menschenrechtsverträge, denen die Staaten beigetreten sind, verpflichten sie rechtlich dazu, sicherzustellen, dass Klimaschutzmaßnahmen und -grundsätze mit den Menschenrechten im Einklang stehen und auf Menschenrechtsgrundsätzen beruhen, wie beispielsweise der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Achtung der freien, vorherigen und informie rten Zustimmung der indigenen Gemeinschaften, der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung sowie der Achtung der Arbeitsrechte. Dieser Ansatz stellt sicher, dass der Übergang zu einer CO2freien Wirtschaft in der Geschwindigkeit und dem Umfang erfolgt, die erforderlich sind, um die globale Erwärmung auf 1,5°C oder weniger zu begrenzen, ohne die Rechte der am stärksten marginalisierten und in Armut lebenden Menschen unverhältnismäßig stark zu beeinträchtigen. Die Bekräftigung von Menschenrechtsgrundsätzen und -standards, aber auch der Einsatz von Menschen rechtsmechanismen, -instrumenten und -strategien zur Durchsetzung dieser Rechte kann und hat bereits einen entscheidenden Beitrag zur Gestaltung von Klimaschutzmaßnahmen geleistet, die ehrgeizig genug sind, um einen wirklichen Wandel zum Positiven für Mensch und Umwelt zu bewirken.

Die von der Klimakrise am stärksten betroffenen Gruppen wie Frauen, indigene Gemeinschaften, Menschen mit Behinderungen, Migrant_innen und Geflüchtete dürfen nicht nur als Opfer gesehen werden, sondern als wichtige Akteur_innen und führende Kräfte bei den lokalen, nationalen und internationalen Bemühungen zur Bekämpfung des Klimawandels.

In dieser Publikation analysiert Amnesty International die internationalen Menschenrechtsstandards und zeigt ihre Relevanz bezüglich des Klimawandels als Menschenrechtsthema, der Schlüsselfragen wie Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen sowie Verluste und Schäden. Im vorliegenden Bericht wird erläutert, wie wichtig es ist, bei der Bewältigung der Klimakrise eine Menschenrechtsperspektive einzunehmen, und es wird aufgezeigt, wie der Klimawandel die Wahrnehmung der Menschenrechte beeinträchtigt und Ungleichheit und Diskriminierung verschlimmert. In diesem Dokument wird daher versucht, die Pflichten der Staaten und die Verantwortung der Unternehmen so genau wie möglich zu formulieren.

Die in diesem Bericht beschriebenen Positionen von Amnesty International beruhen auf den Menschenrechtsnormen, wie sie von internationalen und regionalen Menschenrechtsorganen und Gerichten entwickelt wurden. Sie stützen sich auch auf die Arbeit zahlreicher UN- und regionaler Organisationen, unabhängiger Menschenrechtsexpert_innen, NGOs, Denkfabriken und Wissen schaftler_innen der letzten zehn Jahre sowie auf die Aktivitäten sozialer Bewegungen und Basisgruppen, die an vorderster Front für Klimagerechtigkeit kämpfen.

DAS UNTERLASSEN EHRGEIZIGER MASSNAHMEN ZUR BEKÄMPFUNG DES KLIMAWANDELS VERSTÖSST GEGEN DIE MENSCHENRECHTE

Trotz des guten Willens, der 2015 zur Verabschiedung des Pariser Abkommens führte, bleiben die Bemühungen der Staaten zur Bekämpfung des Klimawandels weit hinter dem zurück, was erforder lich ist, um die verheerendsten Folgen für die Ökosysteme und die Menschheit zu verhindern. Im Jahr 2018 bestätigte die zwischenstaatliche Sachverständigengruppe über Klimaänderungen (IPCC), dass es für die Staaten immer noch möglich ist, die Treibhausg as emissionen gemeinsam auf ein Niveau zu senken, das den Anstieg der globalen Durchschnittst emperatur auf höchstens 1,5 °C begrenzen würde. Dies setzt voraus, dass die Treibhausgasemissionen bis 2030 weltweit um 45 Prozent gegenüber dem Stand von 2010 reduziert werden und bis 2050 auf Netto-Null. Dennoch haben die Treibhausgasemissionen zwischen 2010 und 2019 weiter zugenommen. Obwohl die verhängten Corona-Maßnahmen im Jahr 2020 zu einer vorübergehenden Verringerung der Treibhausgasemissionen führten, hatte diese keine nennenswerten Auswirkungen auf den Klimawandel.

Vielen Regierungen, vor allem in Ländern mit hohen Emissionen und Ländern mit einer historischen Verantwortung für die Klimakrise, fehlt noch immer der politische Wille, die mutigen und beispiel losen Maßnahmen zu ergreifen, die laut Wissenschaftler_innen notwendig sind, um eine drohende Katastrophe zu verhindern. Durch die ersten der 2015 verabschiedeten Pläne zur Emissions minderung der Regierungen sind wir auf bestem Wege, bis 2100 einen Temperaturanstieg von mindestens 3°C zu erreichen. Obwohl in jüngster Zeit eine Reihe neuer Ziele für 2030 und für die CO2-Neutralität angekündigt wurden, verabschieden die meisten Länder – insbesondere die wohlhabenden G20-Staaten – keine ausreichend ehrgeizigen und menschenrechtskonformen Klimapläne, die dazu beitragen würden, die schlimmsten menschenrechtlichen Auswirkungen des Klimawandels zu verhindern. Die derzeitige Emissionskluft ist aus menschenrechtlicher Sicht äußerst besorgniserregend, da die prognostizierten Auswirkungen für die Wahrnehmung der Menschenrechte katastrophal wären.

In Anbetracht des umfangreichen Wissens über die Ursachen und Auswirkungen des Klimawandels stellt es eine Menschenrechtsverletzung dar, dass es versäumt wird, angemessene Klimaschutz maßnahmen zu ergreifen, die Menschen bei der Anpassung an die unvermeidlichen Auswirkungen des Klimawandels zu unterstützen und denjenigen Abhilfe zu schaffen, deren Rechte aufgrund von klimabedingten Verlusten und Schäden verletzt wurden. Menschenrechtsverletzungen im Zusammen hang mit unzureichenden Klimaschutzmaßnahmen unterscheiden sich nicht von anderen Menschenrechtsverletzungen und sind in ihrem Ausmaß sogar noch größer. Sie verurteilen Millionen von Menschen zu frühzeitigem Tod, Hunger, Krankheiten und Vertreibung, nicht erst in der Zukunft, sondern bereits zum jetzigen Zeitpunkt. Sie tragen zu Konflikten bei und schaffen einen Teufelskreis der Menschenrechtsverletzungen. Sie verstärken und beschleunigen gegenwärtige Ungleichheiten und Diskriminierungen bei denjenigen, die bereits durch systemische Ungerechtigkeiten unterdrückt werden. Die Klimakrise nicht angemessen anzugehen, ist eine Form der Diskriminierung.

WOHLHABENDE LÄNDER MÜSSEN IM IN- UND AUSLAND SCHNELLER HANDELN

Der Klimawandel kennt keine Landesgrenzen und erfordert deshalb, dass alle Länder ihre Emissionen reduzieren, so bald wie möglich Netto-Null-Emissionen erreichen und den Menschen im Rahmen ihrer Möglichkeiten helfen, sich an den Klimawandel anzupassen. Das bedeutet jedoch nicht, dass alle Länder gleichermaßen zur Klimakrise beigetragen haben und auch nicht, dass sie in gleichem Maße Verantwortung für den Klimaschutz tragen. Die G20-Länder sind derzeit für 78 Prozent der jährlichen weltweiten Emissionen verantwortlich, wobei einige unter ihnen aufgrund der Emissionen, die sie seit Beginn der industriellen Revolution produziert haben, eine größere Verantwortung tragen. Darüber hinaus gehören die größten Emissionsverursacher auch zu den wohlhabendsten Staaten, und verfügen somit über eine größere Handlungsfähigkeit.

Auf der Grundlage des umweltrechtlichen Prinzips der »gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und jeweiligen Fähigkeiten«, das sich auch implizit in den internationalen Menschenrechtsnormen widerspiegelt, müssen die wohlhabenderen Länder die Führung bei den Klimaschutzbemühungen übernehmen, indem sie ihre Volkswirtschaften schneller kohlefrei machen als die Entwicklungsländer und unter anderem die Ausweitung der Produktion fossiler Brennstoffe stoppen. Bislang hat die große Mehrheit der wohlhabenderen Länder jedoch noch nicht ihre Bereitschaft gezeigt, schneller zu handeln. Für wohlhabende Länder ist das Ziel Netto-NullEmissionen bis 2050 zu niedrig und zu spät.

Auf der Grundlage ihrer völkerrechtlichen Verpflichtungen müssen die wohlhabenden Länder den Entwicklungsländern ausreichende Finanzmittel und Unterstützung zur Verfügung stellen. Diese müssen damit in der Lage sein, ihre Klimaschutzziele zu erreichen und wirksame Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel umzusetzen, sowie den Menschen, die Verluste und Schäden durch den Klimawandel erlitten haben, Entschädigungen und andere Wiedergutmachungen zu leisten.

Die wohlhabenderen Länder kommen dieser Pflicht jedoch weiterhin nicht nach. Obwohl die internationale finanzielle Unterstützung der Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen in den Entwicklungsländern zunimmt, reicht sie bei weitem nicht aus, um sicherzustellen, dass der Anstieg der globalen Durchschnittstemperaturen unter 1,5°C über dem vorindustriellen Niveau bleibt und dass die Maßnahmen nicht zu einer übermäßigen Belastung für die Menschen in den Entwicklungs ländern führen. Insbesondere das Ziel, dass die Industrieländer bis 2020 gemeinsam 100 Mrd. USDollar pro Jahr zur Unterstützung der Entwicklungsländer für Klimaschutz- und Anpassungsmaß – nahmen bereitstellen, wird nach wie vor in erheblichem Maße verfehlt. Die überwiegende Mehrheit der bereitgestellten Mittel wurde in Form von Darlehen und nicht in Form von Zuschüssen gewährt, von denen die Hälfte nicht zu Vorzugsbedingungen gewährt wurde, was sehr ungünstige Bedingun gen für die Darlehen bedeutet. Darüber hinaus ist es den Staaten bisher nicht gelungen, sich auf angemessene Strategien zu einigen, um neue und zusätzliche Finanzmittel für Verluste und Schäden bereit zu stellen, die durch die Auswirkungen des Klimawandels verursacht werden.

Wohlhabende Länder, die sich weigern, ihren gerechten Anteil zu zahlen, kehren in der Realität Millionen von gefährdeten und vertriebenen Menschen den Rücken zu; Menschen, die jedes Jahr durch klimabedingte Ereignisse vertrieben werden oder Bewohner_innen der niedrig gelegenen Pazifikinseln, die einer existenziellen Bedrohung ausgesetzt sind.

FOSSILE BRENNSTOFFE SIND UNVEREINBAR MIT DEM SCHUTZ DER MENSCHENRECHTE

Die Verbrennung fossiler Brennstoffe wie Kohle, Öl und Gas ist die Hauptquelle der Treibhausgas emissionen in fast allen Wirtschaftssektoren und sie macht mehr als 70 Prozent der weltweiten Treibhausgasemissionen aus. Kohlendioxidemissionen aus der Nutzung fossiler Brennstoffe sind zwischen 2010 und 2018 weiterhin jährlich um etwa 1 Prozent gestiegen, trotz der Dringlichkeit der Klimakrise und der Verpflichtungen, die die Staaten im Rahmen des Pariser Abkommens eingegangen sind. Die Emissionen waren 2019 leicht höher als im Vorjahr und gingen 2020 aufgrund der Corona-Pandemie um 5,8 Prozent zurück. Die Internationale Energieagentur geht davon aus, dass sie bis 2021 um 4,8 Prozent zunehmen werden, was der zweitgrößte jährliche Anstieg in der Geschichte sein könnte. Die Gesamtemissionen von Kohlendioxid sind heute 62 Prozent höher als zu Beginn der internationalen Klimaverhandlungen im Jahr 1990.

Die Gesamtproduktion fossiler Brennstoffe muss bis 2030 um etwa 6 Prozent pro Jahr gesenkt werden, um den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf 1,5 °C zu begrenzen. Das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) hat 2020 jedoch berechnet, dass die Länder stattdessen einen jährlichen Anstieg von 2 Prozent planen. Als Reaktion auf die Corona-Pandemie und ihre wirtschaftlichen Folgen haben viele wohlhabende Industrieländer öffentliche Gelder bereitgestellt, um Rohstoffkonzerne, die Luftfahrtindustrie und andere CO2 verursachende Unternehmen zu retten oder zu unterstützen, ohne dass damit irgendwelche Auflagen verbunden waren.

Die zwischenstaatliche Sachverständigengruppe über Klimaänderungen (Intergovernmental Panel on Climate Change – IPCC) hat bestätigt, dass der einzige Weg, den Temperaturanstieg unter 1,5°C zu halten, darin besteht, schnell aus den fossilen Brennstoffen auszusteigen. Hierfür muss man sich sowohl dem Angebot als auch der Nachfrage widmen. In Bezug auf das Angebot muss man die Produktion der fossilen Brennstoffe reduzieren. Dazu gehört, die Erschließung, Gewinnung, Produktion und Lieferung fossiler Brennstoffe ins Ausland sowie die damit verbundenen Investiti onen einzuschränken. Auch die Nachfrage nach fossilen Brennstoffen muss gesenkt werden, sowie der Verbrauch derselben. Das kann beispielsweise durch die Förderung der Energieeffizienz, den erleichterten Zugang zu erneuerbaren Energien, die verantwortungsvoll und unter Wahrung der Menschenrechte erzeugt werden, oder durch die Schaffung finanzieller und sonstiger Anreize oder Hemmschwellen erreicht werden. So soll die Umstellung der Energieerzeugung und -nutzung von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energien gefördert werden. Auch die Motivation zu Verhaltensänderungen, um den Verbrauch zu verringern, kann einen Beitrag leisten.

Angehörige der indigenen Gemeinschaft der Sengwer, Kenia. Die Sengwer wurden aufgrund einer missbräuchlichen Waldschutzpolitik wiederholt von ihrem Waldland in Embobut, Kenia, vertrieben. Sie verteidigen ihre Menschenrechte, und ihre Forderungen sind klar: Die Regierung muss ihre Landrechte anerkennen und mit ihnen zusammenarbeiten, um den Wald zu schützen.

Wenn wir die Emissionen auf ein Niveau reduzieren wollen, das die Auswirkungen der Klimakrise auf die Menschenrechte abschwächt, müssen wir möglichst rasch aus der Produktion und der Nutzung fossiler Brennstoffe aussteigen und die Subventionen für fossile Brennstoffe beenden. Gleichzeitig muss der Übergang zu erneuerbaren Energien und einer CO2-freien Wirtschaft gerecht, nachhaltig und menschenrechtskonform sein, um den Zugang zu Energie für alle zu erleichtern und sicher zustellen, dass er nicht zum Nachteil von Gemeinschaften und Personen erfolgt, die bereits marginalisiert oder benachteiligt sind. So müssen beispielsweise Klimaschutz- und Waldschutz projekte die Rechte indigener Völker stärken, unter anderem durch die Gewährleistung sicherer Besitzverhältnisse auf ihrem angestammten Land, damit sie vor rechtswidrigen Zwangsräumungen geschützt sind. CO2-Steuern müssen Ungleichheiten abbauen, anstatt diese zu vertiefen, so dass die Kosten in erster Linie von den Rohstoffkonzernen und den wohlhabenderen Verbraucher_innen getragen werden, während einkommensschwache Gruppen durch Subventionen, Zuschüsse und Steuerreformen vor regressiven Auswirkungen geschützt werden und ihnen Zugang zu erschwing licher Energie gewährleistet wird.

Staaten, die den Ausstieg aus der Nutzung fossiler Brennstoffe nicht in einem Zeitrahmen voll ziehen, der mit dem 1,5°C-Ziel und ihren jeweiligen Möglichkeiten im Einklang steht, verletzen die Menschenrechte. Dasselbe gilt für Unternehmen, einschließlich Finanzinstitutionen, die die Produktion und Nutzung fossiler Brennstoffe vorantreiben, ohne ausreichende Maßnahmen zu ergreifen, um die Emissionen in einem Zeitrahmen zu reduzieren, der mit dem 1,5°C-Ziel vereinbar ist. Auch sie sind für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich.

DAS ZIEL IST NICHT NUR KEINE EMISSIONEN, SONDERN AUCH: KEINE MENSCHENRECHTSVERLETZUNGEN

Es ist gut belegt, dass einige Projekte und Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel negative Auswirkungen auf die Wahrnehmung der Menschenrechte haben können, vor allem für Gruppen, die bereits mit Diskriminierung und Marginalisierung konfrontiert sind. So werden beispielsweise Projekte für erneuerbare Energien, Anbauflächen für Biokraftstoffe und Naturschutzprojekte häufig in Gebieten durchgeführt, in denen indigene und lokale Gemeinschaften ansässig sind und verletzen so deren Rechte. Der übermäßige Einsatz von Biokraftstoffen auf Pflanzenbasis oder von Verfahren wie Bioenergie mit CO2-Abscheidung und -speicherung (BECCS) kann sehr schwerwiegende Auswirkungen auf das Recht auf Nahrung haben.

Um die CO2-Emissionen im Verkehr und bei der Stromerzeugung zu verringern, muss man auf erneuerbare Energien umstellen. Dafür ist die Massenproduktion von wiederaufladbaren Batterien für Elektrofahrzeuge und für die Speicherung von Energie eine wesentliche Voraussetzung. Dies erfordert jedoch eine massive Zunahme der Gewinnung kritischer Mineralien, was allzu oft zu weitgreifenden Menschenrechtsverletzungen gegenüber lokalen Gemeinschaften und zu extremen Umweltschäden führt, weil unverantwortlich mit Wasser, Abfall und Rückständen umgegangen wird. Untersuchungen von Amnesty International haben gezeigt, dass die Gewinnung von Mineralien häufig in trockenen Ökosystemen geschieht, die durch den Klimawandel stark beeinträchtigt sind.

Die Dekarbonisierung der Wirtschaft und die Förderung der Widerstandsfähigkeit aller Gesell schaften gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels sind entscheidende Ziele zur Bewältigung der Klimakrise. Es ist jedoch auch entscheidend, wie diese Ziele erreicht werden. Der Wandel muss zu einer gerechteren Gesellschaft führen, anstatt die Kosten und Lasten auf diejenigen abzuwälzen, die sie am wenigsten tragen können. Menschenrechtsprinzipien wie Gleichheit und Beteiligung müssen angewendet werden, um die Grundsätze, die diesem Wandel zugrunde liegen, mitzugestalten.

Regierungen müssen daher sicherstellen, dass die Maßnahmen zum Schutz der Menschen vor den Auswirkungen des Klimawandels nicht zur Verletzung der Menschenrechte anderer führen, und sie müssen vermeiden, dass die Reaktion auf den Klimawandel zur Rechtfertigung von Menschen rechtsv erletzungen genutzt wird. Sie sollten auch einen gerechten Übergang für alle Arbeit nehmer_innen und Gemeinschaften sicherstellen, die vom Klimawandel und dem Prozess der Dekarbonisierung betroffen sind, und die Gelegenheit nutzen, die Armut zu bekämpfen und bestehende Ungleichheiten bei der Wahrnehmung der Menschenrechte zu korrigieren.

EMPFEHLUNGEN AN DIE STAATEN

Im Folgenden sind die wichtigsten Empfehlungen von Amnesty International zusammengefasst, wie die Staaten angesichts der Klimakrise ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen zur Achtung, zum Schutz und zur Einhaltung der Menschenrechte unverzüglich nachkommen sollen.

SCHUTZ DER MENSCHEN DURCH EINEN SOFORTIGEN AUSSTIEG AUS DEN TREIBHAUSGASEMISSIONEN

Nach den Menschenrechtsnormen sind die Staaten verpflichtet, die Menschen und die Wahr nehmung ihrer Menschenrechte vor Umweltschäden zu schützen, die durch Handlungen oder Unterlassungen innerhalb ihres Hoheitsgebiets oder ihrer Gerichtsbarkeit verursacht werden. Dies ist unabhängig davon, ob für diese Umweltschäden staatliche oder nichtstaatliche Akteur_innen, auch Unternehmen, verantwortlich sind. Das verlangt von den Staaten, die negativen Auswirkungen des Klimawandels auf die Menschenrechte zu verhindern oder zu minimieren, indem sie angemessene Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen ergreifen.

Insbesondere müssen die Staaten im Rahmen ihrer Möglichkeiten sowohl auf nationaler Ebene als auch durch internationale Zusammenarbeit alle machbaren Schritte unternehmen, um die globalen Treibhausgasemissionen innerhalb kürzester Zeit und in einer Weise zu reduzieren, die mit dem Gebot vereinbar ist, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur so gering wie möglich und nicht höher als 1,5°C über dem vorindustriellen Niveau zu halten (Klimaschutz).

Insbesondere müssen die Staaten:

  • nationale Klimapläne verabschieden und umsetzen, wie etwa neue national festgelegte Beiträge (NDCs) und langfristige Strategien zum Kohleausstieg. Diese müssen mit den Menschenrechtsverpflichtungen in Einklang stehen, den Grad der Verantwortung und Kapazität jedes Staates widerspiegeln und die Emissionsreduktionsziele der Staaten und die entsprechenden Umsetzungspläne sowie ihre klima- und energiebezogenen Politiken mit dem Gebot in Einklang bringen, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur so niedrig wie möglich und nicht höher als 1,5°C über dem vorindustriellen Niveau zu halten;
  • alle multilateralen Mechanismen für den Kohlehandel ablehnen, die nicht zu echten Emissionsreduzierungen führen und keine Menschenrechtsgarantien beinhalten;
  • den Ausstieg und die schnellstmögliche Umsetzung eines gerechten Übergangs weg von der Produktion und dem Verbrauch fossiler Brennstoffe auf der Grundlage ihrer Kapazitäten und ihrer Verantwortung für die Emissionen sicherstellen, beginnend mit der Abschaffung von Subventionen für fossile Brennstoffe (mit Ausnahme von Programmen für saubere Kochöfen als Übergangsmaßnahme für Menschen, die noch keinen Zugang zu erschwinglicher Elektrizität haben) und der umweltschädlichsten fossilen Brennstoffe und Produktionsformen wie Kohle, Torf, Fracking, Teersand, und dem sofortigen Stopp der Ausweitung fossiler Brennstoffe;
  • schnellstmöglich umstellen auf erneuerbare Energien für alle, die in einer menschenrechts konformen Weise erzeugt werden, basierend auf ihren Kapazitäten und ihrer Verantwortung für Emissionen und die Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs), und Abschluss dieses Prozesses bis spätestens 2050;
  • eine nachhaltige und menschenrechtskonforme Politik für das gesamte Lebensmittelsystem verabschieden, einschließlich einer öffentlichen Politik, die einen gerechten Übergang von nicht nachhaltigen und ausbeuterischen Landwirtschafts- und Lebensmittelsystemen zu nachhaltigen und menschenrechtskonformen Landwirtschafts- und Landbewirtschaftungs praktiken fördert und erleichtert;
  • den Zugang zu Land und der Rechtssicherheit für alle gewährleisten, insbesondere im Hinblick auf Gemeinschaften, die für ihren Lebensunterhalt und den Zugang zu Nahrung, Wasser und Wohnraum auf Land angewiesen sind;
  • wirksame politische Maßnahmen zum Beenden der Entwaldung bis 2030 und zur Wiederherstellung natürlicher Wälder verabschieden und umsetzen;
  • die Nutzung von Bioenergie als Klimaschutzmaßnahme unter umfassender Berücksichtigung von Menschenrechten und Umweltrisiken überprüfen. Insbesondere sollten sie Subventionen und Steuerbefreiungen für die Produktion und Nutzung von Bioenergie aus Waldbiomasse und Biokraftstoffen auf Pflanzenbasis auslaufen lassen und beenden. Die Staaten müssen außerdem sicherstellen, dass vor der Genehmigung von Bioenergieprojekten eine Menschen rechtsverträglichkeitsprüfung und Konsultationen mit indigenen und lokalen Gemeinschaften in einer Weise durchgeführt werden, die deren sinnvolle Beteiligung ermöglicht und das Recht der indigenen Völker auf freie, vorherige und informierte Zustimmung respektiert.
  • Vorrangige Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Emissionen einleiten, um CO2 Beseitigungsmechanismen und andere Ausgleichsmaßnahmen zu vermeiden, die die Menschenrechte der Menschen verletzen. Unter den Maßnahmen zur CO2-Beseitigung sind naturbasierte Mechanismen zu bevorzugen, insbesondere solche, die die besten Ergebnisse für die Ökosysteme und die Menschenrechte bringen und nicht mit ihnen um die Landnutzung konkurrieren;
  • menschenrechtskonforme Maßnahmen zur Verringerung der Emissionen aus dem Verkehrs sektor ergreifen, einschließlich der Annahme umfassender, sektorübergreifender und menschenrechtskonformer Maßnahmen zur Verringerung der Nachfrage nach Privatfahrzeugen und Flugreisen; das Ersetzen von Fahrzeugen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, durch Elektrofahrzeuge unter Berücksichtigung von Menschenrechtsrisiken und Umweltschäden in der gesamten Lieferkette und im Lebenszyklus von Lithium-IonenBatterien; Verpflichtung von Luftfahrtunternehmen, zeitlich begrenzte Zusagen zur absoluten Emissionsreduzierung abzugeben, ohne sich auf Kompensationen zu verlassen; und die Erarbeitung von Vorschriften zur Reduzierung der Emissionen aus der Seeschifffahrt in einer Weise, die mit der Begrenzung der globalen Erwärmung auf das 1,5°C-Ziel vereinbar ist;
  • sich im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zu einem gerechten und ökologisch nachhaltigen Wiederaufbau verpflichten, der die Menschenrechte und den Klimaschutz in den Mittelpunkt stellt und diesen umsetzen. Insbesondere muss sichergestellt werden, dass Konjunkturpakete und Wiederaufbaumaßnahmen den Übergang zu einer kohlefreien Wirtschaft und einer widerstandsfähigen Gesellschaft erleichtern und gleichzeitig dazu beitragen, die Ungleichheiten zu beseitigen, die durch die Pandemie und die Klimakrise verschärft und ans Licht gebracht wurden. Darüber hinaus müssen die wohlhabenden Industriestaaten ihre Anstrengungen zur Eindämmung des Klimawandels verstärken und dürfen den Entwicklungsländern keine unangemessenen Erwartungen auferlegen.

Angesichts der Notwendigkeit, die globalen Treibhausgasemissionen bis 2030 um 45 Prozent gegenüber 2010 zu senken, müssen sie:

  • Möglichst ehrgeizige Emissionsminderungsziele beschließen und umsetzen, die es ihnen ermöglichen, die Emissionen deutlich vor 2030 um die Hälfte zu reduzieren und bis 2030 oder so bald wie möglich danach Null-CO2-Emissionen zu erreichen und gleichzeitig einen gerechten Übergang zu gewährleisten, der die Menschenrechte stärkt;
  • aus fossilen Brennstoffen aussteigen und auf erneuerbare Energien umstellen, die im Einklang mit den Menschenrechten produziert werden, bis 2030 oder so bald wie möglich danach;
  • die Produktion und Nutzung der umweltschädlichsten fossilen Brennstoffe und Produktions formen beenden, wie Kohle, Torf, Fracking und Teersand, so bald wie möglich, spätestens jedoch bis 2030;
  • die Subventionen für fossile Brennstoffe umgehend einstellen;
  • Weitere Investitionen zur Ausweitung der Suche, Förderung und Produktion fossiler Brenn stoffe, einschließlich des Aufbaus neuer Infrastrukturen und der Stilllegung bestehender fossiler Brennstoffe in ihrem Hoheitsgebiet rechtlich und praktisch verbieten;
  • die Finanzierung der Ausweitung der Förderung fossiler Brennstoffe in anderen Ländern einstellen, da ein rascher Ausstieg der wohlhabenderen Länder aus der Förderung fossiler Brennstoffe nicht durch eine einfache Verlagerung der Produktionsquellen in Entwicklungs länder erfolgen darf.

UNTERSTÜTZUNG DER BETROFFENEN MENSCHEN BEI DER ANPASSUNG AN DEN UNVERMEIDBAREN KLIMAWANDEL

Die Staaten sind verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Menschen in ihrem Hoheitsbereich bei der Anpassung an die vorhersehbaren und unvermeidbaren Auswirkungen des Klimawandels zu unterstützen und so die Auswirkungen des Klimawandels auf ihre Menschenrechte zu minimieren (Anpassung an den Klimawandel).

Insbesondere müssen die Staaten:

  • Menschenrechtskonforme Anpassungsmaßnahmen beschließen und umsetzen, die die Menschen angemessen vor den vorhersehbaren und unvermeidbaren Auswirkungen der Klimakrise schützen;
  • bei der Gestaltung und Umsetzung von Strategien zur Anpassung an den Klimawandel und zur Verringerung des Katastrophenrisikos die Bedürfnisse und Anforderungen verschiedener Gruppen berücksichtigen. Dies erfordert, dass die Faktoren, die das Risiko von Schäden durch Klimaauswirkungen erhöhen, darunter Marginalisierung und Diskriminierung, identi fiziert und angegangen werden und dass angemessene Ressourcen für die Verwirklichung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte aller Menschen bereitgestellt werden, wobei diejenigen, die den größten Risiken ausgesetzt sind, Vorrang haben;
  • sicherstellen, dass Anpassungsmaßnahmen den am stärksten marginalisierten Gruppen, Gemeinschaften und Einzelpersonen Vorrang geben, geschlechtsspezifische Ungleichgewichte angehen und versuchen, sich auf das traditionelle Wissen indigener und anderer lokaler Gemeinschaften zu stützen.

SICHERSTELLEN, DASS KLIMAMASSNAHMEN MIT DEN RECHTEN DER MENSCHEN VEREINBAR SIND

Die Staaten müssen bei allen klimapolitischen Maßnahmen und Initiativen die Menschenrechte achten, schützen und erfüllen. Insbesondere müssen sie sicherstellen, dass der Übergang zu Volkswirtschaften ohne Einsatz von Kohle und widerstandsfähigen Gesellschaften im Einklang mit den Menschenrechtsverpflichtungen der Staaten gerecht und fair für alle ist und Möglichkeiten zur Bekämpfung bestehender Ungleichheiten sowohl innerhalb eines Landes als auch zwischen verschiedenen Ländern schafft, einschließlich der Förderung der Geschlechtergerechtigkeit, der ethnischen Gruppen, der Generationen und der Menschen mit Behinderungen sowie des Endes der rassistischen Diskriminierung.

Insbesondere müssen die Staaten:

  • sicherstellen, dass Maßnahmen zum Schutz der Menschen vor den Auswirkungen des Klimawandels nicht zur Verletzung anderer Menschenrechte führen;
  • vermeiden, dass die Reaktion auf den Klimawandel zur Rechtfertigung von Menschen rechtsverletzungen benutzt wird;
  • das Recht aller Menschen garantieren, über die Auswirkungen von Klimamaßnahmen informiert zu werden, an Entscheidungsprozessen teilzuhaben, ihre Bedenken zu berück sichtigen und bei Verletzungen ihrer Rechte Zugang zu angemessenen und wirksamen Rechtsmitteln zu haben;
  • sicherstellen, dass der Übergang zu widerstandsfähigeren und kohlefreien Gesellschaften eine Chance ist, die Armut zu verringern und bestehende Ungleichgewichte bei der Wahrn ehmung der Menschenrechte zu korrigieren;
  • einen gerechten Übergang für alle Arbeitnehmer_innen und Gemeinschaften, die vom Klimawandel und dem Kohleausstiegsprozess betroffen sind, sicherstellen;
  • sicherstellen, dass der Übergang zu widerstandsfähigeren und kohlefreien Gesellschaften in einem Tempo und auf eine Weise erfolgt, die mit den Menschenrechten künftiger Generationen vereinbar sind;
  • Menschenrechte in die Klimapolitik und -praxis integrieren.

GEWÄHRLEISTUNG DES RECHTS ALLER AUF INFORMATION, BETEILIGUNG UND RECHTSMITTEL

Die Staaten haben im Zusammenhang mit ihrer Pflicht, die Menschen vor Umweltschäden, einschließlich des Klimawandels, zu schützen, mehrere verfahrensrechtliche Verpflichtungen. Ihre wichtigsten Verpflichtungen sind der Zugang zu Informationen, die Erleichterung der Öffentlichkeits beteiligung und der Zugang zu Gerichten und wirksamen Rechtsbehelfen. Alle diese Verpflichtungen erkennen die entscheidende Rolle an, die Menschenrechtsverteidiger_innen im Umweltbereich bei der Forderung nach Maßnahmen und Rechenschaftspflicht zum Schutz der Umwelt spielen, sowie den notwendigen Voraussetzungen, die Staaten schaffen müssen, damit Menschenrechts verteidiger_innen diese Rolle sicher und wirksam ausüben können.

Insbesondere müssen die Staaten:

  • Informationen über den Klimawandel sammeln, aktualisieren und verbreiten, den Zugang zu Umweltschutzinformationen, auch im Zusammenhang mit dem Klimawandel, ermöglichen und sicherstellen, dass Kinder Zugang zu Umwelterziehung haben;
  • bei der Planung und Gestaltung von Klimastrategien, Gesetzen, nationalen Plänen sowie spezifischen Projekten und Initiativen zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung an den Klimawandel eine angemessene und sinnvolle öffentliche Konsultation durchführen und insbesondere die Beteiligung derjenigen ohne Diskriminierung sicherstellen, die am stärksten vom Klimawandel und von den vorgeschlagenen Entscheidungen betroffen sind. Insbesondere sollten die Staaten indigene Gemeinschaften konsultieren und mit ihnen zusammenarbeiten und ihre freie, vorherige und informierte Zustimmung einholen, bevor sie Maßnahmen ergreifen, die sie betreffen könnten, und Wiedergutmachungsmaßnahmen für den Fall vorsehen, dass ihnen Land oder Eigentum ohne ihre Zustimmung entzogen wird. Insbesondere sollten die Staaten die öffentliche Beteiligung von Einzelpersonen, Gemein schaften und Gruppen, die unverhältnismäßig stark von der Klimakrise betroffen sind, erleichtern;
  • das Recht auf Rechtsmittel für diejenigen sicherstellen, deren Rechte durch den Klima wandel oder klimabezogene Maßnahmen beeinträchtigt werden. Insbesondere müssen die Staaten allen ohne Diskriminierung erschwinglichen und rechtzeitigen Zugang zu administra tiven, gerichtlichen, gesetzgeberischen oder anderen geeigneten Mitteln zur Verfügung stellen, um über Ansprüche wegen drohender und vorhersehbarer Menschenrechtsv erletzun gen infolge des Klimawandels oder klimabezogener Maßnahmen sowie vergangener und aktueller Verletzungen zu entscheiden, auch wenn das Verhalten innerhalb ihrer Gerichtsbarkeit die Rechte von Menschen außerhalb ihrer Grenzen verletzt. Die Staaten müssen auch sicher stellen, dass die Opfer Zugang zu wirksamen und umfassenden Rechtsbehelfen haben, einschließlich Maßnahmen zur Beendigung, Rückgabe und Wiedergutmachung, Ent schä digung, Rehabilitation, Begleichung und Garantien der Nichtwiederholung. Alle betroffenen Personen müssen den gleichen Zugang zu Rechtsbehelfen und Wiedergutmachung haben;
  • Umweltschützer_innen als Menschenrechtsverteidiger_innen anerkennen und deren Schutz im Einklang mit der 1998 im Konsens verabschiedeten UN-Erklärung über Menschenrechts verteidiger_innen sicherstellen;
  • den Schutz der Rechte aller gewährleisten, die sich für den Klimaschutz oder den Schutz der Umwelt, der Lebensgrundlagen und des Zugangs zu Land einsetzen, auch durch zivilen Ungehorsam.
  • die Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sicherstellen und eine Kultur der Nulltoleranz gegenüber denjenigen, die Menschenrechtsverteidiger_innen im Umweltbereich angreifen, schaffen.

DEN BETROFFENEN ENTSCHÄDIGUNG FÜR VERLUSTE UND SCHÄDEN GEWÄHREN

Die Klimakrise beeinträchtigt bereits jetzt ernsthaft die Wahrnehmung der Menschenrechte auf der ganzen Welt, insbesondere in einkommensschwachen, kleinen Insel-, Küsten- oder trockenen Entwicklungsländern, die den Auswirkungen des Klimawandels am stärksten ausgesetzt sind und nur über die geringsten Ressourcen verfügen, um diese zu bewältigen. Selbst wenn die Maßnahmen zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung an ihn weltweit radikal verstärkt werden, ist allgemein anerkannt, dass einige Folgen aufgrund der bisherigen Emissionen, des bisher langsamen Tempos der Abschwächung und Anpassung und der Tatsache, dass einige Auswirkungen die Anpassungsfähigkeit der Menschen übersteigen, unvermeidlich sind. Solche unvermeidlichen und irreversiblen Restfolgen, die wir jetzt sehen und die weiter exponentiell zunehmen werden, wenn die Bemühungen um Klimaschutz und Anpassung nicht der Dringlichkeit der aktuellen Krise entsprechen, werden allgemein als »Verlust und Schaden« bezeichnet. Beispiele für Verlust und Schaden sind der Verlust des Lebens oder des Einkommens, die Beeinträchtigung der Gesundheit, Schäden an der Infrastruktur, Vertreibung, die Unmöglichkeit, weiterhin auf dem Land der Vorfahren zu leben und die Identität und die damit verbundenen kulturellen Traditionen zu bewahren. Auf der Grundlage der Verpflichtung, wirksame Abhilfe zu schaffen, sind alle Staaten, die es versäumt haben, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Maßnahmen zur Begrenzung der Emissionen oder zur Anpassung an den Klimawandel zu ergreifen, kollektiv für die Verluste und Schäden verantwortlich, die zu Menschenrechtsverletzungen in ihrem Hoheitsgebiet und im Ausland führen, und zwar entsprechend ihrem jeweiligen Beitrag zum verursachten Schaden. Amnesty International fordert die Staaten nachdrücklich auf, Verluste und Schäden auf der Grundlage ihrer Menschenrechts verpflichtungen zu behandeln.

Insbesondere müssen die Staaten:

  • Die Bemühungen um Abschwächung und Anpassung verstärken, um Verluste und Schäden so weit wie möglich zu vermeiden;
  • bei der Bewertung der durch klimawandelbedingte Ereignisse verursachten Verluste und Schäden, insbesondere der nichtwirtschaftlichen Verluste, die nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels auf die Wahrnehmung der Menschenrechte, wie das Recht auf Leben, Gesundheit, Nahrung, angemessenen Wohnraum, Bildung, Arbeit, Kultur und Selbst bestimmung, berücksichtigen;
  • angemessene Ressourcen (z.B. Finanzmittel, Technologietransfer und technische Beratung) zur Bewältigung von Verlusten und Schäden und zur Schaffung von Abhilfe, einschließlich Entschädigung, bereitstellen. Auf der Grundlage der Pflicht zur internationalen Zusammen arbeit und der Pflicht zur Wiedergutmachung von Menschenrechtsverletzungen (in diesem Fall das Versäumnis, vorhersehbare Menschenrechtsverletzungen zu verhindern) müssen die wohlhabenden Industrieländer insbesondere finanzielle Mittel, technische Unterstützung und Zugang zu Wiedergutmachung, einschließlich Entschädigung, für Menschen in Entwicklungs ländern bereitstellen, deren Rechte durch die von der Klimakrise verursachten Verluste und Schäden beeinträchtigt wurden. Dazu gehört auch, dass neue und zusätzliche Finanzmittel speziell zur Unterstützung und Entschädigung von Menschen in Entwicklungsländern für die erlittenen Verluste und Schäden zur Verfügung gestellt werden.

VERSTÄRKUNG DER INTERNATIONALEN ZUSAMMENARBEIT UND UNTERSTÜTZUNG

Auf der Grundlage des umweltrechtlichen Prinzips der »gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und jeweiligen Fähigkeiten« und der menschenrechtlichen Pflicht zur internationalen Zusammenarbeit müssen alle Staaten, die dazu in der Lage sind, finanzielle Mittel, Kapazitätsaufbau und Technologietransfer entsprechend ihren Kapazitäten, Fähigkeiten und ihrer jeweiligen Verantwortung für den Klimawandel bereitstellen. Es ist eine Frage des Völkerrechts und der Klimagerechtigkeit, dass jeder Staat zwar verpflichtet ist, dem Klimawandel vorzubeugen und ihn zu bekämpfen, dass er dies aber in dem Maße tun sollte, wie es seine Kapazitäten und seine Verantwortung zulassen. Die Länder, die am wenigsten zur Klimakrise beigetragen haben, sollten bei der Erreichung ihrer Klimaschutz- und Anpassungsziele sowie bei der Bewältigung von Verlusten und Schäden unterstützt werden.

Insbesondere müssen die Staaten:

  • zusammenarbeiten, um einen raschen und menschenrechtskonformen Übergang zu einer kohlenfreien und widerstandsfähigen Zukunft in einem Zeitrahmen zu erreichen, der es ermöglicht, die globalen Durchschnittstemperaturen unter 1,5°C zu halten. Dies erfordert, dass alle Staaten, die Hilfe benötigen, diese anfordern, und dass die Staaten, die dazu in der Lage sind, die notwendigen finanziellen Mittel, den Aufbau von Kapazitäten und den Technologietransfer für die Länder bereitstellen, die andernfalls nicht in der Lage wären, ihre Klimaziele zu erreichen, um die Menschen bei der Anpassung an den Klimawandel oder bei der Bewältigung der durch die Klimakrise verursachten Verluste und Schäden zu unter stützen;
  • sicherstellen, dass die Klimafinanzierung zusätzlich zu den bestehenden Verpflichtungen für die internationale Entwicklungshilfe erfolgt, dass die Klimafinanzierung für einkommens schwache Länder in Form von Zuschüssen und nicht in Form von Darlehen erfolgt und dass ein besseres Gleichgewicht zwischen der Finanzierung von Klimaschutz und Anpassung erreicht wird;
  • sicherstellen, dass Projekte, die von nationalen und internationalen Klimafinanzierungs mechanismen unterstützt werden, alle Menschenrechte respektieren und schützen, und dass Klimaprojekte, die speziell die Wahrnehmung der Menschenrechte fördern, einschließlich der Förderung der Geschlechtergerechtigkeit und der Erfüllung der Rechte indigener Gemein schaften, Vorrang haben;
  • politische Maßnahmen und Umsetzungsmechanismen innerhalb zwischenstaatlicher Organisationen, einschließlich multilateraler Entwicklungsbanken, an denen sie beteiligt sind, unterstützen, um sicherzustellen, dass diese Institutionen im Einklang mit den Menschen rechtsv erpflichtungen ihrer Mitglieder handeln. Insbesondere sollten sie sich gegen die Finanzierung von und Investitionen in Projekte, Aktivitäten und Industrien wenden, die die Ausweitung der Nutzung fossiler Brennstoffe und die Abholzung von Wäldern vorantreiben, und die schrittweise Einstellung bestehender Finanzierungen und Investitionen in einem Zeitrahmen unterstützen, der mit dem 1,5°C-Imperativ übereinstimmt.

Darüber hinaus müssen reiche Industriestaaten:

  • die Mittel für menschenrechtskonforme Klimainitiativen in weniger wohlhabenden Ländern deutlich aufstocken, auch für Verluste und Schäden. Das bedeutet, dass sie konkrete Zusagen machen sollten, die ihren Verantwortungsgrad und ihre Kapazitäten widerspiegeln, mit einem spezifischen Zeitplan für die Umsetzung, um gemeinsam das vereinbarte jährliche Ziel von 100 Mrd. US-Dollar zu erreichen und darüber hinauszugehen. Bei den internationalen Klimaverhandlungen im Rahmen des UN-Klimaübereinkommens (UNFCCC) sollten sie auch ein höheres Ziel festlegen, das dem tatsächlichen Bedarf an Unterstützung durch die Entwicklungsländer entspricht.

SCHUTZ DER MENSCHENRECHTE VON MENSCHEN, DIE AUFGRUND DES KLIMAWANDELS VERTRIEBEN WURDEN ODER VON VERTREIBUNG BEDROHT SIND

Die Auswirkungen der Klimakrise sind bereits jetzt ein wichtiger Faktor für die Mobilität der Menschen. Die Zahl der Menschen, die innerhalb eines Landes oder über dessen Grenzen hinweg unterwegs sind, wird voraussichtlich zunehmen, da sowohl schnell als auch langsam eintretende Wetter- und Klimaereignisse durch den Klimawandel verschärft werden und ganze Länder oder Teile davon unbewohnbar werden. Die Staaten müssen ihren Menschenrechtsverpflichtungen nach kommen, wenn sie politische Schritte und Maßnahmen in Bezug auf die Mobilität von Menschen im Zusammenhang mit dem Klimawandel und Katastrophen beschließen und umsetzen.

Insbesondere müssen die Staaten:

  • die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß von klimabedingter Vertreibung sowohl innerhalb des Landes als auch grenzüberschreitend verringern, indem sie ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen zur Abschwächung des Klimawandels, zur Unterstützung der Menschen bei der Anpassung an seine Auswirkungen und zum Schutz der Menschen vor Katastrophen im eigenen Land und durch internationale Zusammenarbeit in vollem Umfang erfüllen sowie ihre Verpflichtungen im Rahmen der SDGs, des Sendai-Rahmens für die Verringerung des Katastrophenrisikos und des Pariser Abkommens umsetzen;
  • sicherstellen, dass in Fällen, in denen dauerhafte geplante Umsiedlungen als letztes Mittel zum Schutz der Menschen vor den unvermeidlichen Auswirkungen des Klimawandels erforderlich sind (z.B. wenn Gebiete zu gefährlich für die Besiedlung geworden sind), die Menschenrechte sowohl der Vertriebenen als auch der Aufnahmegemeinschaften während des gesamten Umsiedlungsprozesses geachtet, geschützt und erfüllt werden;
  • ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen in Bezug auf die Rechte von Binnenvertriebenen erfüllen und gewährleisten, dass sich diese in den nationalen Gesetzen und Politiken widerspiegeln;
  • sichere und reguläre Migrationswege verbessern, die die Menschenrechte, einschließlich der Arbeitnehmerrechte, im Einklang mit dem Völkerrecht achten, fördern und verwirklichen und eine breite Palette von Mobilitätsmöglichkeiten bieten, wie Arbeitsvisa und Visa für Bildungszwecke oder Familienbeziehungen;
  • sicherstellen, auch durch Änderung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften, dass die zuständigen Behörden bei der Entscheidung über die Aufnahme und bei der Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz das Risiko von Menschenrechtsverletzungen aufgrund der Auswirkungen des Klimawandels berücksichtigen. Die Regierungen sollten Menschen nicht an einen Ort abschieben, an dem für sie ein reales Risiko von Menschenrechts verletzungen infolge der negativen Auswirkungen des Klimawandels besteht;
  • die sinnvolle, wirksame und informierte Beteiligung aller Menschen, insbesondere von Migrant_innen, Geflüchteten, Asylbewerber_innen, Binnenvertriebenen und all jenen, die am stärksten von der Klimakrise betroffen sind, an nationalen, regionalen und internationalen Entscheidungsprozessen im Zusammenhang mit dem Klimawandel und der menschlichen Mobilität gewährleisten;
  • bei der Umsetzung des Flüchtlingspakts, des Globalen Pakts für Migration und der Empfehlungen der UNFCCC-Taskforce für klimabedingte Vertreibung zusammenarbeiten;
  • zusammenarbeiten, um angemessene Mechanismen zu beschließen und neue und zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, um Menschen und Gemeinschaften, einschließlich indigener Gemeinschaften, die infolge von Verlusten und Schäden, die durch die Klimakrise in klimatisch gefährdeten Entwicklungsländern verursacht wurden, vertrieben wurden oder umgesiedelt werden könnten, zu unterstützen.

Die Staaten, die am meisten für den Klimawandel verantwortlich sind, müssen:

  • ihrer kollektiven Verantwortung gerecht werden und den Betroffenen im Verhältnis zu ihrem Beitrag zum Schaden Abhilfe schaffen. Dazu gehört, dass sie ihren fairen Anteil an der Klimafinanzierung bereitstellen, um einen internationalen Mechanismus für Verluste und Schäden zu unterstützen, und dass sie klare Schutzmechanismen einrichten, um Vertriebene, die aufgrund der Auswirkungen des Klimawandels nicht in ihre Länder zurückkehren können, aufzunehmen und in ihrem Hoheitsgebiet zu integrieren.
  • bei der Unterstützung von Menschen, die umgesiedelt werden müssen, weil ihr Land aufgrund des Klimawandels unbewohnbar wird, zusammenarbeiten. Die Staaten sollten sicherstellen, dass die betroffenen Menschen nach einem echten Konsultationsprozess in der Lage sind, sich wieder niederzulassen und ihre kollektive Identität und ihr Recht auf Selbstbestimmung an einem sicheren und angemessenen Ort zu bewahren, an dem alle ihre Menschenrechte gewährleistet sind.

DAS RECHT AUF EINE SICHERE, SAUBERE, GESUNDE UND NACHHALTIGE UMWELT ANERKENNEN

Das Recht auf eine sichere, saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt findet weltweit immer mehr

Anerkennung. In den Verfassungen von 110 Ländern ist dieses Recht verankert. Auf regionaler Ebene ist es in einer Vielzahl von Menschenrechtsinstrumenten verankert. Der UN-Sonderbericht erstatter für Menschenrechte und Umwelt stellt fest, dass 156 der 193 UN-Mitgliedstaaten dieses Recht entweder in ihrer Verfassung anerkennen oder weil sie einem regionalen Instrument beige treten sind, das dieses Recht anerkennt. Die UN haben dieses Recht jedoch noch nicht ausdrück lich anerkannt. Eine UN-Resolution über das Recht auf eine sichere, saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt würde dieses Recht mit anderen Menschenrechtsprinzipien gleichstellen und anerkennen, dass eine gesunde Umwelt, einschließlich eines sicheren Klimas, für ein Leben in Würde und Sicherheit unerlässlich ist, und die Verantwortung jeder Generation gegenüber künftigen

Generationen hervorheben. Sie wird die Grundlage für die Stärkung der Umweltpolitik und der Umweltgesetzgebung der Staaten schaffen, ihnen breitere Unterstützung und Legitimität verschaf fen und so ihre Umweltleistung verbessern. Sie würde auch die Anerkennung und Wertschätzung für die Arbeit von Umweltschützer_innen erhöhen.

Die Staaten sollten insbesondere:

  • nationale Gesetze verabschieden und umsetzen, die das Recht auf eine sichere, saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt anerkennen und umsetzen;
  • die Anerkennung des Rechts auf eine sichere, saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt durch die UN unterstützen.

UNTERNEHMEN REGULIEREN

Nach internationalem Recht sind Staaten verpflichtet, alle Menschen vor Menschenrechtsverstößen zu schützen, die von Unternehmen verursacht werden, einschließlich der Verstöße, die sich aus dem Beitrag von Unternehmen zum Klimawandel ergeben, und zwar durch Regulierung, Aufsicht, Untersuchung, Rechtsprechung und Bestrafung. Wenn Staaten das Verhalten von Unternehmen in ihrem Hoheitsgebiet oder unter ihrer Gerichtsbarkeit kontrollieren oder beeinflussen können (im Einklang mit dem Völkerrecht), müssen sie sicherstellen, dass diese Unternehmen die Menschen rechte bei ihren weltweiten Aktivitäten einhalten. Die Staaten müssen auch für eine wirksame Wiedergutmachung des von den Unternehmen verursachten Schadens sorgen.

Insbesondere müssen die Staaten:

  • Vorschriften und politische Maßnahmen verabschieden, um sicherzustellen, dass die Unter nehmen die Emissionen in ihrer gesamten Geschäftstätigkeit und Wertschöpfungskette bis 2030 in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des IPCC um mindestens 45 Prozent gegenüber dem Stand von 2010 und bis 2050 auf Null reduzieren;
  • Gesetze verabschieden und umsetzen, die alle Unternehmen, einschließlich Finanz institutionen, dazu verpflichten, die Menschenrechte zu respektieren und bei ihren globalen Tätigkeiten, Wertschöpfungsketten und Geschäftsbeziehungen einer menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltsprüfung unterziehen;
  • Unternehmen, einschließlich Finanzinstitutionen, verpflichten, regelmäßig und öffentlich über ihre Sorgfaltspflichten und deren Umsetzung, ihre Folgenabschätzungen, ihre Kommunikation und Konsultationen mit potenziell und tatsächlich betroffenen Rechts inhaber_innen sowie ihre Maßnahmen zur Risikominderung und deren Auswirkungen zu berichten. Die von der Sorgfaltspflicht der Unternehmen abgedeckten Umwelt- und Menschenrechtsrisiken müssen auch die mit dem Klimawandel verbundenen Risiken umfassen;
  • sicherstellen, dass die Finanzaufsichtsbehörden, z.B. die Zentralbanken, regulatorische Maßnahmen ergreifen, um die Anpassung der Finanzindustrie an den Schwellenwert von 1,5°C Erwärmung zu beschleunigen. Dazu gehört zum Beispiel die Forderung, Klimaszenarien in die Stresstests der Zentralbanken einzubeziehen, die Offenlegung von Klimarisiken verbindlich vorzuschreiben und Anforderungen an die Kreditvergabe für fossile Brennstoffe zu erhöhen;
  • sicherstellen, dass klimarelevante politische Entscheidungen und die Durchsetzung von Menschenrechten und ökologischen Sorgfaltspflichten vor unangemessener Einflussnahme von Unternehmen geschützt werden, einschließlich der fossilen Brennstoffe, der Agrar industrie und anderer Branchen, die für hohe Treibhausgasemissionen verantwortlich sind;
  • geeignete Schritte unternehmen, um durch gerichtliche, verwaltungstechnische, gesetz geberische oder andere geeignete Mittel sicherzustellen, dass Menschen, die infolge der Klimaauswirkungen von Unternehmen oder ihrer Maßnahmen zur Reaktion auf den Klima wandel Menschenrechtsverletzungen erlitten haben, Zugang zu wirksamen Rechtsmitteln haben.

EMPFEHLUNGEN AN UNTERNEHMEN

Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte legen die unabhängige Verantwortung von Unternehmen für die Achtung der Menschenrechte fest. Die menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen erstreckt sich auf die Identifizierung, Verhinderung, Milderung von und Rechen schaftsl egung für Menschenrechtsverletzungen, die sich aus ihrem Beitrag zum Klimawandel ergeben. Diese Verantwortung gilt auch dann, wenn es keine klaren nationalen Vorschriften zum Klimawandel gibt. Amnesty International fordert die Unternehmen auf, ihrer Verantwortung für die

Achtung der Menschenrechte im Zusammenhang mit dem Klimawandel nachzukommen und ihre Tätigkeiten und Geschäftsmodelle an den Zielen des Pariser Abkommens auszurichten, insbesondere an dem Gebot, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperaturen auf 1,5°C über dem vorindus triellen Niveau zu begrenzen.

Unternehmen sollten folgende Maßnahmen ergreifen, um ihrer Verantwortung gerecht zu werden:

  • Sie sollten sicherstellen, dass ihre Tätigkeiten sowie die ihrer Tochtergesellschaften und Zulieferer die internationalen Umwelt- und Menschenrechtsstandards einhalten;
  • Sie sollten sich verpflichten und konkrete Pläne aufstellen, um die Emissionen in ihren Betrieben und Wertschöpfungsketten in Übereinstimmung mit den Empfehlungen der zwischenstaatlichen Sachverständigengruppe über Klimaänderungen IPCC so schnell wie möglich zu senken, und zwar bis 2030 um mindestens 45 Prozent gegenüber dem Stand von 2010 und bis 2050 auf Null. Sie sollten dies tun, ohne sich übermäßig auf Kompensationen und Mechanismen zur Abschaffung der Kohlenutzung zu verlassen, und detaillierte Aktions pläne zur Realisierung dieser Verpflichtungen umsetzen. Insbesondere müssen Energie erzeuger_innen und -versorger_innen die Produktion und Nutzung fossiler Brennstoffe zügig einstellen – auch durch Umstellung ihres Portfolios auf erneuerbare Energien, die im Einklang mit den Menschenrechten produziert werden;
  • Finanzinstitute wie Banken, Vermögensverwalter_innen und Versicherungsgesellschaften sollten die Finanzierung und Investition in neue Projekte, Aktivitäten und Industrien einstellen, die den Ausbau fossiler Brennstoffe und die Abholzung von Wäldern vorantreiben. Sie sollten bestehende Finanzierungen und Investitionen nach einem Zeitplan auslaufen lassen, der mit dem 1,5°C-Imperativ übereinstimmt, und sicherstellen, dass Finanzierungen und Investitionen für die umweltschädlichsten fossilen Brennstoffe und Produktionsformen wie Kohle, Torf, Fracking und Teersand so schnell wie verantwortungsvoll möglich, spätestens jedoch bis 2030 in den wohlhabenden Industrieländern und bis 2040 in allen anderen Ländern auslaufen;
  • Im Rahmen ihrer Verantwortung für die Umsetzung der menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflicht sollten die Unternehmen die Treibhausgasemissionen in ihrer gesamten globalen Geschäftstätigkeit ermitteln, verhindern, reduzieren und darüber Rechen schaft ablegen und relevante Informationen über ihre Emissionen und ihre Bemühungen zur Eindämmung des Klimawandels veröffentlichen, auch in Bezug auf alle ihre Tochtergesell schaften, verbundenen Unternehmen und ihre Lieferkette.

Bei der Planung von Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an den Klimawandel, einschließlich solcher, die mit der Erzeugung erneuerbarer Energien und der damit verbundenen Technologie zusammenhängen, müssen die Unternehmen Folgendes tun:

  • Vereinbarungen treffen, die alle Unternehmen, einschließlich Finanzinstitutionen, dazu verpflichten, die Menschenrechte zu respektieren und bei ihren globalen Tätigkeiten, Wertschöpfungsketten und Geschäftsbeziehungen eine menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltsprüfung durchzuführen;
  • Unternehmen, einschließlich Finanzinstitutionen, verpflichten, regelmäßig und öffentlich über ihre Sorgfaltspflichten und deren Umsetzung, ihre Folgenabschätzungen, ihre Kommunikation und Konsultationen mit potenziell und tatsächlich betroffenen Rechts inhaber_innen sowie ihre Maßnahmen zur Risikominderung und deren Auswirkungen zu berichten. Die von der Sorgfaltspflicht der Unternehmen abgedeckten Umwelt- und Menschenrechtsrisiken müssen auch die mit dem Klimawandel verbundenen Risiken umfassen;
  • Sicherstellen, dass die Finanzaufsichtsbehörden, z.B. die Zentralbanken, regulatorische

Maßnahmen ergreifen, um die Anpassung der Finanzindustrie an den Schwellenwert von 1,5°C Erwärmung zu beschleunigen. Dazu gehört zum Beispiel die Forderung, Klimaszenarien in die Stresstests der Zentralbanken einzubeziehen, die Offenlegung von Klimarisiken verbindlich vorzuschreiben und Anforderungen an die Kreditvergabe für fossile Brennstoffe zu erhöhen;

  • Sicherstellen, dass klimarelevante politische Entscheidungen und die Durchsetzung von Menschenrechten und ökologischen Sorgfaltspflichten vor unangemessener Einflussnahme von Unternehmen geschützt werden, einschließlich der fossilen Brennstoffe, der Agrar industrie und anderer Branchen, die für hohe Treibhausgasemissionen verantwortlich sind;
  • Geeignete Schritte unternehmen, um durch gerichtliche, verwaltungstechnische, gesetz geberische oder andere geeignete Mittel sicherzustellen, dass Menschen, die infolge der Klimaauswirkungen von Unternehmen oder ihrer Maßnahmen zur Reaktion auf den Klima wandel Menschenrechtsverletzungen erlitten haben, Zugang zu wirksamen Rechtsmitteln haben.
  • Unternehmen sollten für ihre Klimaauswirkungen und Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft gezogen werden und sicherstellen, dass die Betroffenen Zugang zu Rechtsmitteln haben;
  • Sie sollten sich der Lobbyarbeit bei Regierungen enthalten, sei es direkt oder indirekt über Handelsverbände, damit sie keine politischen Maßnahmen und Entscheidungen unterstützen, die die kohlenstoffbasierte Wirtschaft aufrechterhalten. Sie sollten auch davon absehen, öffentliche Informationskampagnen zu unterstützen, die auf ungenauen, irreführenden und unbegründeten Behauptungen basieren, die es der Öffentlichkeit erschweren, genaue Informationen zu erhalten und fundierte Entscheidungen zu treffen.

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