Türkei: Umweltaktivistin vor Gericht: Esra Işık

Esra Işık, eine 26-jährige Menschenrechtsaktivistin im Bereich Umweltschutz, wird gemäß den Artikeln 265 und 125 des türkischen Strafgesetzbuchs strafrechtlich verfolgt, weil sie angeblich „eine*n Beamt*in an der Ausübung seiner Pflichten gehindert“ und „Beamt*innen beleidigt“ haben soll. Sie wurde am 30. März festgenommen, nachdem sie an einer friedlichen Protestaktion gegen einen dringenden Enteignungsbeschluss teilgenommen hatte, der Dörfer in der Nähe des Akbelen-Waldes betraf, darunter İkizköy in der Provinz Muğla im Südwesten der Türkei. Sie befand sich 42 Tage lang in Untersuchungshaft. Nach einer Entscheidung des Staatsrats, mit der die Enteignungsverfügung ausgesetzt wurde, wurde sie freigelassen, doch das Strafverfahren gegen sie läuft weiter. Esra Işık wurde allein wegen der Ausübung ihrer Rechte festgenommen und strafrechtlich verfolgt. Die nächste Verhandlung ist für den 22. Juni angesetzt. Die Anklage muss unverzüglich fallen gelassen werden.

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BEVORZUGTE SPRACHE: Englisch, Türkisch
Du kannst auch in Deiner eigenen Sprache schreiben.
BITTE HANDELN SIE SO SCHNELL WIE MÖGLICH BIS: 12. Dezember 2026
Bitte erkundige Dich bei der Amnesty-Geschäftsstelle in Deinem Land, wenn Du nach Ablauf der Frist Appelle senden möchtest.
NAME UND BEVORZUGTES PRONOMEN: Esra Işık (sie/ihr)


Enis Tekgül
Milas Chief Public Prosecutor
Güneş Mahallesi, Labranda Bulvarı, No:53 Milas Adliyesi,
48200 Milas/MUĞLA
Fax: +90 252 512 91 91
Email: milascbs@adalet.gov.tr

Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt,
ich wende mich an Sie, um meine tiefe Besorgnis über die Strafverfolgung der Umwelt- und Menschenrechtsaktivistin Esra Işık zum Ausdruck zu bringen, die vom 30. März bis zum 11. Mai unter dem Vorwurf des „Widerstands gegen die Ausübung der Amtspflichten eine*r Beamt*in“ und der „Beleidigung von Beamt*innen“ (Artikel 265 und 125 des türkischen Strafgesetzbuchs) ihrer Freiheit beraubt wurde. Esra Işık wurde allein wegen der Ausübung ihrer Rechte festgenommen und strafrechtlich verfolgt.

Dieser Fall steht im Zusammenhang mit langjährigen Umwelt- und Landkonflikten in der Region Milas–Yatağan, wo lokale Gemeinschaften, darunter auch die Familie von Esra Işık, wiederholt von Vertreibung im Zusammenhang mit Bergbauaktivitäten betroffen waren. In den letzten Jahren haben sich die lokalen Gemeinschaften friedlich gegen die Ausweitung der Kohlebergwerke gewehrt, unter anderem durch ihre Teilnahme an Protesten gegen den Notenteignungsbeschluss, der Hunderte von privaten Grundstücken im Gebiet Akbelen betrifft.

Am 7. Mai 2026 erließ der Staatsrat (Danıştay, 6. Kammer) eine Entscheidung, mit der die Vollstreckung der Notenteignungsanordnungen in Bezug auf Privatgrundstücke in sechs Stadtvierteln der Region Akbelen in İkizköy (Milas, Muğla) ausgesetzt wurde. Der umfassendere Rechtsstreit um das Kohlebergwerk und die Zerstörung des Akbelen-Waldes dauert bereits seit sieben Jahren an, während die lokalen Gemeinschaften weiterhin friedlich versuchen, eine weitere Ausweitung zu verhindern.

Wir bitten Ihr Büro höflich, dafür zu sorgen, dass die Anklage gegen Esra Işık unverzüglich fallen gelassen wird und dass ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und friedliche Versammlung im Einklang mit den Verpflichtungen der Türkei aus den internationalen Menschenrechtsnormen uneingeschränkt gewahrt werden.

Mit freundlichen Grüßen,


HINTERGRUND

Am 30. März 2026 wurde die 26-jährige Umweltaktivistin Esra Işık in Milas (Muğla, Türkei) festgenommen, als sie an einer friedlichen Protestaktion teilnahm, während Beamt*innen im Rahmen eines Notenteignungsbeschlusses, der die örtlichen Dörfer betraf, Ortsbesichtigungen durchführten. Anschließend wurde sie wegen „Behinderung der Amtsausübung eine*r Beamt*in“ (Artikel 265 des türkischen Strafgesetzbuchs) und „Beleidigung von Beamt*innen“ (Artikel 125 des türkischen Strafgesetzbuchs) in Untersuchungshaft genommen. Bei der ersten Anhörung in ihrem Strafverfahren am 27. April 2026 entschied das Gericht, ihre Untersuchungshaft fortzusetzen, doch wurde sie am 11. Mai 2026 aus der Haft entlassen, nachdem der Staatsrat die Aussetzung der Vollstreckung der Notenteignungsverfügung angeordnet hatte. Die nächste Anhörung in ihrem Strafverfahren, bei der voraussichtlich die Entscheidung fallen wird, ist für den 22. Juni 2026 angesetzt.

Am 30. März gegen 19:30 Uhr trafen Beamt*innen im Dorf Karacahisar ein, um im Rahmen einer Notenteignungsverfügung, die 649 einzelne Grundstücke und Liegenschaften betraf, gerichtlich angeordnete Vor-Ort-Besichtigungen durchzuführen. Diese Besichtigungen wurden unter großem Zeitdruck und ohne nennenswerte Beteiligung der betroffenen Grundstückseigentümer*innen und ihrer Rechtsvertreter*innen durchgeführt.

Dem offiziellen Vorfallsbericht zufolge traf am Abend eine Gruppe, bestehend aus einem Richter, einem Gerichtsschreiber und gerichtlich bestellten Sachverständigen, in der Gegend ein. Anwohner*innen, die sich aufgrund anhaltender Enteignungsstreitigkeiten versammelt hatten, wurden mit Fahrzeugen konfrontiert, die sie für unbekannte oder mit dem Unternehmen in Verbindung stehende Fahrzeuge hielten.

Esra Işık (die Tochter von Nejla Işık, der gewählten Vertreterin des Dorfes İkizköy) gehörte zu den anwesenden Anwohner*innen. Amnesty International hat Aufnahmen des Vorfalls gesichtet, die zeigen, wie Anwohner*innen, darunter Esra Işık, in einer offensichtlich sehr angespannten Atmosphäre heftig mit Personen in einem unmarkierten Kleinbus diskutieren und fordern, die örtliche Gemeinde in Ruhe zu lassen. Das Filmmaterial zeigt, wie das Fahrzeug schließlich wegfährt. Esra Işık wurde allein wegen der Ausübung ihrer Rechte festgenommen und strafrechtlich verfolgt. Sie bestreitet die gegen sie erhobenen Vorwürfe und erklärt, dass sie die Gruppe zu dieser Zeit nicht als gerichtliche Delegation erkannt habe und keine drohenden oder beleidigenden Äußerungen gegenüber Gerichtsbeamten gemacht habe. Sie argumentiert ferner, dass die Identifizierung der Delegation als Gerichtspersonal nicht eindeutig gewesen sei und dass es in der Region bereits zuvor zu ähnlichen Verwechslungen im Zusammenhang mit Bergbauaktivitäten gekommen sei, bei denen unmarkierte oder mit dem Unternehmen in Verbindung stehende Fahrzeuge zum Einsatz kamen.

Am 31. März ordnete das Strafgericht Milas die Untersuchungshaft für Esra Işık an und begründete dies mit der Art der mutmaßlichen Straftaten und der Möglichkeit, laufende Verfahren im Zusammenhang mit anderen Inspektionen in der Region zu beeinflussen. Die Untersuchungshaft und Strafverfolgung von Esra Işık erfolgten im Kontext eines umfassenderen und andauernden Konflikts um Land, Wälder und landwirtschaftliche Lebensgrundlagen in der Region Milas–Yatağan, insbesondere rund um den Akbelen-Wald und die umliegenden Dörfer im letzten Jahrzehnt. D

ie Familiengeschichte von Esra Işık ist unmittelbar von diesem langjährigen Prozess der Vertreibung geprägt: Aufgrund von Kohleabbauaktivitäten waren ihre Großeltern mütterlicherseits gezwungen, Sekköy und Karacaağaç, ebenfalls im Bezirk Milas in Mugla, zu verlassen und sich in İkizköy niederzulassen, während ihre Familie väterlicherseits ebenfalls aus Işıkdere vertrieben wurde, einem Stadtteil in der Region, der im Zuge der Ausweitung des Bergbaus durch Enteignungen im Jahr 2017 entvölkert wurde. Heute ist die Familie erneut von der Zwangsräumung ihres Hauses und ihrer landwirtschaftlichen Flächen bedroht, auf denen sie sich neu angesiedelt hat, da Enteignungsmaßnahmen weiterhin eine Gefahr für ihr Eigentum und das anderer Dorfbewohner darstellen.

Lokale Gemeinschaften haben sich gegen die Abholzung und die Ausweitung von Bergbauaktivitäten gewehrt, die Olivenhaine, Ackerland und ländliche Siedlungsgebiete bedrohen. Im Jahr 2024 und erneut im Jahr 2026 wurden Notenteignungsbeschlüsse erlassen, die eine große Anzahl von Grundstücken in mehreren Dörfern betrafen, darunter auch Grundstücke, die der Familie von Esra Işık gehören. Diese Maßnahmen wurden vor nationalen Gerichten, darunter dem Staatsrat und dem Verfassungsgericht, vielfach angefochten.

Parallel dazu haben im Jahr 2025 verabschiedete Gesetzesänderungen den Bergbau in Olivenanbaugebieten weiter erleichtert. Diese Vorschriften wurden von der Zivilgesellschaft und Rechtsexperten kritisiert, da sie eine beschleunigte und gezielte Enteignung von landwirtschaftlichen Flächen zugunsten der Rohstoffindustrie ermöglichen. Infolgedessen wurden im Gebiet von Akbelen bereits Tausende von Olivenbäumen entwurzelt.